Mehr Wertschätzung für die Arbeit der Seniorenbeirätin - Aufwandsentschädigung anpassen
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anzupassen, um ihnen eine faire Vergütung vergleichbar zu Kinderbeauftragten zu gewähren. Dies soll die Wertschätzung für die Arbeit der Seniorenbeirätinnen und -beiräte ausdrücken und die Interessen der älteren Bevölkerung besser vertreten.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten , die "Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen" so anzupassen, dass Seniorenbeiräte eine Aufwandsentschädigung erhalten, welche sich an der von Kinderbeauftragten orientiert.
Begründung
Die Seniorenbeirätin im Ortsbezirk 5 vertritt - wie die übrigen Seniorenbeiräte in Frankfurt - die Interessen der Seniorinnen und Senioren. Sie berät den Ortsbeirat in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren betreffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2022OFOF 592/5Mehr Wertschätzung für die Arbeit der Seniorenbeirätin - Aufwandsentschädigung anpassenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2022Sie sind hierOMOM 3061Mehr Wertschätzung für die Arbeit der Seniorenbeirätin - Aufwandsentschädigung anpassenDirektanregung
- 6. März 2023STST 624Mehr Wertschätzung für die Arbeit der Seniorenbeirätin - Aufwandsentschädigung anpassenStellungnahme
- 18. September 2023Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1897Mehr Wertschätzung für die Arbeit der Seniorenbeirätin - Aufwandsentschädigung anpassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf23 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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