Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, eine kleine Sperrfläche in Fahrtrichtung vor dem Parkwinkel zu markieren, um das Parken an der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße zu verhindern. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das erste Quartal 2022 geplant.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung und wird eine kleine Sperrfläche in Fahrtrichtung vor dem Parkwinkel markieren. Die Arbeiten werden voraussichtlich im ersten Quartal 2022 ausgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2021OFOF 231/6Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Seebachstraße verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. November 2021OMOM 1087Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindernDirektanregung
- 4. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 620Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab