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tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Kommunale Wohnraumversorgung - Jahresbericht 2013

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 619

Betreff: Kommunale Wohnraumversorgung - Jahresbericht 2013 Zu Ziffer 1 Grundlage für die Einrichtung der Mietrechtlichen Beratung (damals: Beratungsstelle für miet- und wohnungsrechtliche Angelegenheiten) bildet der Magistratsbeschluss Nr. 2168 vom 05.10.1970. Zu Ziffer 2 Die Einkommensgrenzen orientieren sich u.a. am ehemaligen BSHG (jetzt SGB II und SGB XII) und dem Wohngeldgesetz. Sie werden vom Amt für Wohnungswesen, Mietrechtliche Beratung, berechnet und regelmäßig fortgeschrieben. Zur Überprüfung der Einkommensgrenzen erfolgt eine stichprobenartige Überprüfung der Anspruchsberechtigung bzw. bei Bedarf in der Regel durch Sichtung der Einkommensnachweise vor dem Beratungsgespräch. Zu Ziffer 3 Neben der Einhaltung der Einkommensgrenze steht die kostenfreie Beratung Einwohnerinnen und Einwohnern von Frankfurt am Main offen, soweit sie nicht anderweitig mietrechtlich beraten oder vertreten werden. Der Nachweis des Wohnortes erfolgt durch die Vorlage des Mietvertrages. Sollten sich während des Beratungsgespräches Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die/ der Ratsuchende anderweitig mietrechtlich beraten bzw. vertreten wird, erfolgt ein Hinweis darauf, dass eine gleichzeitige Rechtsberatung durch die Mietrechtliche Beratung ausgeschlossen ist. Diese Fälle sind jedoch im Verhältnis zur Gesamtzahl der Rechtsberatungen zu vernachlässigen. Keinen Einschränkungen unterliegt die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Frankfurter Mietspiegel, da es sich hierbei um eine originäre Aufgabe des Amtes für Wohnungswesen handelt. Zu Ziffer 4 Die Mietrechtliche Beratung besteht derzeit aus 6 Personen: 5 Beraterinnen/ Berater und eine Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle. Alle Teammitglieder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen. Die Qualifikation des Beratungsteams ist durch die regelmäßige Teilnahme an rechtlichen und persönlichen Fortbildungsmaßnahmen (u.a. Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht) sichergestellt, wobei sich der Umfang der fachlichen Fortbildungen an § 15 der Fachanwaltsordnung orientiert. Zudem stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfangreiche Gesetzesmaterialien, ergänzt durch eine Vielzahl von Fachzeitschriften und Fachkommentare sowie juristische Online-Rechtsportale und Datenbanken zur Verfügung. Zu Ziffer 5 Der Hauptanteil mit ca. 260.000 Euro entfiel überwiegend auf die Personalkosten und bereichsbezogene Aufwendungen. Einen weiteren, nicht unerheblichen Teil (insgesamt ca. 190.000 Euro) bilden die budgetneutralen Kosten wie die Umlage der amtsbezogenen Kosten, aber auch die Serviceumlagen der Zentralämter.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Dezember 2014BB 486Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2013Magistratsbericht
  2. 2. Januar 2015OFOF 574/1tleutviertel InnenstadtFraktion: FDPTitel/Betreff: Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2013Ortsbeiratsantrag
  3. 20. Januar 2015VV 1236Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2013Anfrage
  4. 20. April 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 619tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Kommunale Wohnraumversorgung - Jahresbericht 2013
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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