tleutviertel InnenstadtFraktion: FDPTitel/Betreff: Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2013
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Jahresbericht 2013 Der Magistrat bezieht sich in seinem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung B 486 vom 12. Dezember 2014 "Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2013" auf den Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen. In diesem wird unter anderem ausgeführt, dass im Amt für Wohnungswesen im Jahr 1970 eine mietrechtliche Beratung eingerichtet wurde, bei der kostenloser rechtlicher Rat eingeholt werden könne. Rechtsrat werde dabei Personen gewährt, deren Einkommen 2.150 EUR netto monatlich zuzüglich 650 EUR für jeden weiteren Haushaltsangehörigen nicht übersteigt. Das "Team" der mietrechtlichen Beratung biete Auskünfte, Informationen und Beratung zu allen mietrechtlichen Fragen rund um die Wohnung. Im Jahr 2013 seien insgesamt 3.207 Rechtsberatungen durchgeführt worden. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: Auf welcher rechtlichen Grundlage bietet das Amt für Wohnungswesen kostenlose mietrechtliche Beratung an? Wonach richten sich die Einkommensgrenzen für die anspruchsberechtigten Personen? Wie werden diese berechnet? Wer legt sie fest? Wie werden die Einkommensverhältnisse der Personen geprüft? Wird der Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung von weiteren Voraussetzungen neben dem Einkommen abhängig gemacht? Wenn ja, von welchen? Wenn ja, wie wird deren Vorliegen geprüft? Wie groß ist das "Team" der mietrechtlichen Beratung? Handelt es sich bei den Mitgliedern des "Teams" um Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen? Wodurch sind die Mitglieder des "Teams" zur Rechtsberatung qualifiziert? Wie hoch waren die Kosten, die der Stadt Frankfurt im Jahr 2013 durch die mietrechtliche Beratung des Amtes für Wohnungswesen entstanden sind?
Inhalt
Antrag vom 02.01.2015, OF 574/1
Betreff: Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2013 Der Magistrat bezieht sich in seinem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung B 486 vom 12. Dezember 2014 "Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2013" auf den Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen. In diesem wird unter anderem ausgeführt, dass im Amt für Wohnungswesen im Jahr 1970 eine mietrechtliche Beratung eingerichtet wurde, bei der kostenloser rechtlicher Rat eingeholt werden könne. Rechtsrat werde dabei Personen gewährt, deren Einkommen 2.150 EUR netto monatlich zuzüglich 650 EUR für jeden weiteren Haushaltsangehörigen nicht übersteigt. Das "Team" der mietrechtlichen Beratung biete Auskünfte, Informationen und Beratung zu allen mietrechtlichen Fragen rund um die Wohnung. Im Jahr 2013 seien insgesamt 3.207 Rechtsberatungen durchgeführt worden. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: Auf welcher rechtlichen Grundlage bietet das Amt für Wohnungswesen kostenlose mietrechtliche Beratung an? Wonach richten sich die Einkommensgrenzen für die anspruchsberechtigten Personen? Wie werden diese berechnet? Wer legt sie fest? Wie werden die Einkommensverhältnisse der Personen geprüft? Wird der Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung von weiteren Voraussetzungen neben dem Einkommen abhängig gemacht? Wenn ja, von welchen? Wenn ja, wie wird deren Vorliegen geprüft? Wie groß ist das "Team" der mietrechtlichen Beratung? Handelt es sich bei den Mitgliedern des "Teams" um Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen? Wodurch sind die Mitglieder des "Teams" zur Rechtsberatung qualifiziert? Wie hoch waren die Kosten, die der Stadt Frankfurt im Jahr 2013 durch die mietrechtliche Beratung des Amtes für Wohnungswesen entstanden sind?Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 486 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2014BB 486Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2013Magistratsbericht
- 2. Januar 2015Sie sind hierOFOF 574/1tleutviertel InnenstadtFraktion: FDPTitel/Betreff: Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2013Ortsbeiratsantrag
- 20. Januar 2015VV 1236Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2013Anfrage
- 20. April 2015Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 619tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Kommunale Wohnraumversorgung - Jahresbericht 2013Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme