Wann wird die Milieuschutzsatzung für das Bahnhofsviertel verabschiedet?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2019, ST 610
Betreff: Wann wird die Milieuschutzsatzung für das Bahnhofsviertel verabschiedet? Die Prüfung des Aufstellungsbeschlusses für eine Milieuschutzsatzung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB für das Gebiet Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus hat ergeben, dass die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung einer Milieuschutzsatzung nur im Gutleutviertel gegeben sind. Beim Bahnhofsviertel handelt es sich im baurechtlichen Sinn um besondere Wohngebiete und Kerngebiete, die im zentralen Bereich zwar durch eine überwiegend gründerzeitliche Blockrandbebauung geprägt sind, deren Gebäude jedoch zum Großteil gewerblich genutzt werden. Aufgrund der gutachterlichen Prüfung ist eine hinreichende Rechtssicherheit für die Aufstellung einer entsprechenden Erhaltungssatzung derzeit leider nicht gegeben. Die Erhaltungssatzung Nr. 53 - Gutleutviertel - wurde am 01.10.2018 durch den Magistrat und am 08.11.2018 in der Stadtverordnetenversammlung (§ 3341 vom 08.11.2018) beschlossen, sie wird zeitnah öffentlich bekannt gemacht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2017OFOF 418/1Wann wird die Milieuschutzsatzung für das Bahnhofsviertel verabschiedet?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 7. November 2017VV 664Wann wird die Milieuschutzsatzung für das Bahnhofsviertel verabschiedet?Anfrage
- 23. Februar 2018STST 400Wann wird die Milieuschutzsatzung für das Bahnhofsviertel verabschiedet?Stellungnahme
- 27. August 2018STST 1647Wann wird die Milieuschutzsatzung für das Bahnhofsviertel verabschiedet?Stellungnahme
- 22. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 610Wann wird die Milieuschutzsatzung für das Bahnhofsviertel verabschiedet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab