Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau der Main-Weser-Bahn auch endlich wirksam umsetzen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme klargestellt, dass keine rechtlichen Schritte gegen die DB Netz AG eingeleitet werden. Der Ausbau der Main-Weser-Bahn erfolgt auf Basis des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses und der geltenden Gesetze. Eine neue Situation ist durch die verworfene Realisierung der Eisenbahnüberführung entstanden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat sieht keine Rechtsgrundlage, in dieser Angelegenheit verwaltungsrechtliche Schritte gegenüber dem Vorhabenträger DB Netz AG einzuleiten. Der 4-gleisige Ausbau der S 6 auf der Main-Weser-Bahn erfolgt auf der Grundlage des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses sowie auf der Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und der hier geltenden gesetzlichen Regelungen. Durch die seitens der Stadt Frankfurt am Main verworfene Realisierung der planfestgestellten Eisenbahnüberführung im Rahmen der Beseitigung des Bahnübergangs BÜ 99 (E 6/2014) und des neu abgängigen Bestandsbauwerkes der Eisenbahnüberführung "EÜ Im Wiesengarten" ist gegenüber der damaligen Planfeststellung eine neue Situation entstanden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2020OMOM 6029Das Niddatal muss von Berkersheim heraus und nach Berkersheim herein erreichbar bleibenDirektanregung
- 11. September 2020STST 1616Das Niddatal muss von Berkersheim heraus und nach Berkersheim herein erreichbar bleibenStellungnahme
- 10. November 2020OFOF 1089/10Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau der Main-WeserBahn auch endlich wirksam umsetzenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 24. November 2020OMOM 6890Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau der Main-WeserBahn auch endlich wirksam umsetzenDirektanregung
- 12. März 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 608Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau der Main-Weser-Bahn auch endlich wirksam umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab