Griesheim: Lehrerparkplätze der Georg-August-Zinn-Schule für Sportveranstaltungen nutzen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 608
Betreff: Griesheim: Lehrerparkplätze der Georg-August-Zinn-Schule für Sportveranstaltungen nutzen Vor einigen Jahren wurde der Schulparkplatz bei Veranstaltungen am Wochenende in den Sporthallen genutzt. Da dies zu massiven Problemen führte, wurde der Parkplatz in der Folge eingezäunt, damit er außerhalb der Schulöffnungszeiten verschlossen werden kann. Oft war der Parkplatz nach Veranstaltungsende von einer Vielzahl von Fahrzeugen belegt, da dieser von den Anwohnern genutzt wurde. Da ein Einschließen fremder Fahrzeuge nicht erfolgen darf, stand das Schulgelände offen. Dies hatte zur Folge, dass der Parkplatz für die Lehrkräfte der Schule am nächsten Schultag nicht zur Verfügung stand. Weiterhin haben durch das offene Schulgelände die Verunreinigungen und Vandalismusschäden zugenommen. Da deren Beseitigung zu immensen Kosten führt, musste Abhilfe geschaffen werden. Aus den vorgenannten Gründen wird der Parkplatz aktuell abgeschlossen. Eine Änderung ist vom Stadtschulamt nicht beabsichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2016OFOF 257/6Griesheim: Lehrerparkplätze der Georg-August-Zinn-Schule für Sportveranstaltungen nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 29. November 2016OMOM 964Griesheim: Lehrerparkplätze der Georg-August-Zinn-Schule für Sportveranstaltungen nutzenDirektanregung
- 17. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 608Griesheim: Lehrerparkplätze der Georg-August-Zinn-Schule für Sportveranstaltungen nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab