Griesheim: Lehrerparkplätze der Georg-August-Zinn-Schule für Sportveranstaltungen nutzen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 964 entstanden aus Vorlage: OF 257/6 vom 13.11.2016
Betreff: Griesheim: Lehrerparkplätze der Georg-August-Zinn-Schule für Sportveranstaltungen nutzen Der Magistrat wird gebeten, die Lehrerparkplätze der Georg-August-Zinn-Schule für besondere Veranstaltungen in der Sporthalle an schulfreien Tagen zur Verfügung zu stellen.
Begründung: Die Ausstattung der für 5,1 Millionen Euro renovierten Dreifeldsporthalle der Georg-August-Zinn-Schule mit Zuschauertribüne, separatem Zuschauereingang und Verkaufsflächen zeigt deren Bestimmung, neben dem Schulsport auch für größere Veranstaltungen des Vereinssports geeignet zu sein. Der Lehrerparkplatz der Schule steht auch an schulfreien Tagen nicht zur Verfügung und bleibt leer und ungenutzt. Die Parkplätze könnten bei Sportveranstaltungen für Gastmannschaften, Schiedsrichter etc. nutzbar sein und den Vereinen bei der Organisation der Veranstaltungen helfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 608 Aktenzeichen: 40 30
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2016OFOF 257/6Griesheim: Lehrerparkplätze der Georg-August-Zinn-Schule für Sportveranstaltungen nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 29. November 2016Sie sind hierOMOM 964Griesheim: Lehrerparkplätze der Georg-August-Zinn-Schule für Sportveranstaltungen nutzenDirektanregung
- 17. März 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 608Griesheim: Lehrerparkplätze der Georg-August-Zinn-Schule für Sportveranstaltungen nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats