Nutzung der Wiese auf dem "Alten Ginnheimer Friedhof"
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 606
Betreff: Nutzung der Wiese auf dem "Alten Ginnheimer Friedhof" Der Magistrat nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: Im Zuge der Grundüberholung der Grünanlage "Alter Friedhof Ginnheim" wurden neben der Umgestaltung der nicht mehr standsicheren Mauer und der Neuanlage des gesamten Zugangs auch weitere Maßnahmen umgesetzt. Auf dem Spielplatz wurde eine neue Schaukel gestellt, ebenso wurde die Wiese am Basketballkorb neu angelegt. Die sogenannte "neue Wiese" hinter der neu angelegten Einfriedung bestand vor dem Rückbau der Mauer bereits. Zu dieser Zeit gab es hier allerdings keine Nutzungsnachfragen. Im Grunde genommen hat sich diese Wiese durch den Umbau nicht wesentlich geändert. Die Wiese wurde vorher auch durch Hundehalter mit deren Tieren aufgesucht. Grundsätzlich jedoch gilt hier die Grünanlagensatzung. Sollte der Ortsbeirat den Wunsch haben, die zukünftige Nutzung der Wiese "hundefrei" zu gestalten, bestände die Möglichkeit, die Wiese als Liegewiese auszuweisen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2017OFOF 391/9Nutzung der Wiese auf dem „Alten Ginnheimer Friedhof“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 7. Dezember 2017VV 715Nutzung der Wiese auf dem „Alten Ginnheimer Friedhof“Anfrage
- 9. März 2018Sie sind hierSTST 606Nutzung der Wiese auf dem "Alten Ginnheimer Friedhof"Stellungnahme
- 17. November 2020OFOF 918/9Wiese auf dem Alten Ginnheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · BFF
- 3. Dezember 2020OMOM 7006Wiese auf dem Alten Ginnheimer FriedhofDirektanregung
- 26. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 170 WochenSTST 542Wiese auf dem Alten Ginnheimer FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab