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Nutzung der Wiese auf dem „Alten Ginnheimer Friedhof“

Vorlagentyp: V
170 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 07.12.2017, V 715 entstanden aus Vorlage: OF 391/9 vom 22.11.2017

Betreff: Nutzung der Wiese auf dem "Alten Ginnheimer Friedhof" Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Nutzungsmöglichkeiten er für die Wiesenfläche hinter der neu angelegten Einfriedung des "Alten Ginnheimer Friedhofes" sieht. Ist hier eine Nutzung möglich, welche für diesen Park eine Verbesserung des Freizeit- und Erholungswertes mit sich bringen würde?

Begründung: Die neue Wiese, die seit den Arbeiten an der Einfriedung gewachsen ist, kann leider nicht wie erhofft von Kindern zum Spielen genutzt werden, da Hundebesitzer die Wiese bereits als Abort für ihre vierbeinigen Lieblinge entdeckt haben. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, durch die Aufstellung von Spielgeräten oder dem Anlegen von bepflanzbaren Beeten diese kleine Ecke des Parks aufzuwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. November 2017OFOF 391/9Nutzung der Wiese auf dem „Alten Ginnheimer Friedhof“Ortsbeiratsantrag · BFF
  2. 7. Dezember 2017Sie sind hier
    VV 715Nutzung der Wiese auf dem „Alten Ginnheimer Friedhof“
    Anfrage
  3. 9. März 2018STST 606Nutzung der Wiese auf dem "Alten Ginnheimer Friedhof"Stellungnahme
  4. 17. November 2020OFOF 918/9Wiese auf dem Alten Ginnheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · BFF
  5. 3. Dezember 2020OMOM 7006Wiese auf dem Alten Ginnheimer FriedhofDirektanregung
  6. 26. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 170 WochenSTST 542Wiese auf dem Alten Ginnheimer FriedhofStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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