Altholz-Lebensraum für Höhlenbrüter erhalten!
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 601
Betreff: Altholz-Lebensraum für Höhlenbrüter erhalten! Der Magistrat nimmt zu den beiden vorgenannten Fragen zusammenfassend wie folgt Stellung: Es ist zunächst anzumerken, dass bei Pflegemaßnahmen im städtischen Raum immer verschiedene Belange zu berücksichtigen sind. Dies gilt insbesondere auch bei der Abwägung von ökologisch sinnvollen Maßnahmen und der Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Totholz ist ein wichtiger Bestandteil als Lebensraum vieler Käfern und Insekten. Auch werden Totholzbereiche von verschiedenen Arten als Nahrungsraum und Brutstätte (Spechte) aufgesucht. Wichtig sind hier nicht nur die Spechthöhlen oder andere großräumige Höhlungen, sondern auch Risse, Spalten oder abstehende Rinde, die spezialisierten Fledermausarten als Quartier dienen. Aus Gründen des Artenschutzes wird deshalb in Bereichen mit niedriger Sicherheitserwartung, wie z. B. waldartigen Baumbeständen, (bereichsweise auch entlang des Erlenbachs) das Totholz teilweise in den Baumkronen belassen. In der Nähe von Wegen, Straßen, Spielplätzen, Liegewiesen und anderen stark frequentierten Plätzen muss das Totholz aus den Baumkronen entfernt werden, um die Verletzung von Personen oder Schäden an Sachwerten durch herabfallende Äste zu vermeiden. Hier muss eine Abwägung zwischen den Erfordernissen der Verkehrssicherung und denen des Artenschutzes erfolgen. In weitläufigen Parkanlagen, wie zum Beispiel dem Niddapark wird der Baumbestand extensiv gepflegt und nur die notwendigsten Maßnahmen ergriffen, die zur Herstellung der Verkehrssicherung dienen. Stärker genutzte kleinräumige Anlagen, wie der Martin-Luther-King-Park oder der Freizeitpark Nieder-Erlenbach müssen hier intensiver gepflegt werden, was die Möglichkeit zum Erhalt von Biotopbäumen einschränkt. Aber auch hier wird durch den Einbau von Kronensicherungen, Windlastreduktion durch Kronenkappung oder Erhalt von Stämmen versucht, wertvolle Strukturen zu erhalten. Bei abgängigen Bäumen wird nach Möglichkeit der Stamm als stehendes Totholz erhalten. Der Baum wird dabei eingekürzt, um die Standsicherheit zu erhalten. Die Höhe des zu erhaltenden Stammes oder der Kronenteile bemessen sich hierbei nach der Standfestigkeit des Baumes, dem Abstand zu verkehrsrelevanten Flächen und die mögliche Fallrichtung. Würde ein Baum auf den Weg fallen, müsste dieser stärker eingekürzt werden, als wenn er in den umliegenden Bestand fiele. In einigen Fällen muss der Baum komplett entfernt werden, dies betrifft insbesondere den Straßenbereich, da hierdurch Nachpflanzungen ermöglicht werden und die Verkehrssicherung hier wenig Spielraum lässt. Höhlenbäume werden soweit wie möglich erhalten. Besonders wertvoll sind hier die Höhlen in noch lebenden Bäumen, die Jahrzehnte genutzt werden können, ohne die Standsicherheit des Baumes zu gefährden. Fledermäuse benötigen eine Vielzahl von Höhlen, um ihre Population zu erhalten. Manche Arten brauchen bis zu 50 Baumhöhlen als Wechselquartiere. Sind Kronenteile zur Entlastung zu entfernen, so werden die Abschnitte mit den Baumhöhlen belassen. Bereits umgefallene Bäume werden, wo es der Platz zulässt, nicht entfernt und dienen somit Käfern und anderen Totholz bewohnenden Arten als Lebensraum. Aus phytosanitären Gründen, wie zum Beispiel beim Befall von invasiven und ansteckenden Pilzkrankheiten, zu nennen wäre hier die Ulmenkrankheit, ist es allerdings ratsam, das Holz zu entfernen, um den Befallsdruck der noch gesunden Bäume zu mindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2013OFOF 121/13Altholz - Lebensraum für Höhlenbrüter erhalten!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013VV 638Altholz - Lebensraum für Höhlenbrüter erhalten!Anfrage
- 29. April 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 601Altholz-Lebensraum für Höhlenbrüter erhalten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab