Räume der SAALBAU für Ortsbeirat zu Vereinskonditionen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf eine Anfrage zur Nutzung der Räume der SAALBAU für den Ortsbeirat geantwortet. Aufgrund der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen sind Ortsbeiräte nicht zuschussberechtigt, weshalb eine Gewährung eines Zuschusses nicht möglich ist.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenStellungnahme des Magistrats
Auf Nachfrage teilte die ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) Folgendes mit:
Laut den Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen (zuletzt geändert am 22.06.2023 durch den Stadtverordnetenbeschluss § 3472 (M 90)) gelten Ortsbeiräte nicht als zuschussberechtigt.
Die Gewährung eines Zuschusses ist daher nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2023OFOF 167/14Räume der Saalbau für Ortsbeirat zu VereinskonditionenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2023OMOM 4757Räume der SAALBAU für Ortsbeirat zu VereinskonditionenDirektanregung
- 2. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 599Räume der SAALBAU für Ortsbeirat zu VereinskonditionenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab