Verkehrsuntersuchung über den Quell- und Zielverkehr in der Oeserstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.05.2008, ST 595
Betreff:
Verkehrsuntersuchung über den Quell- und Zielverkehr in der Oeserstraße
Der Magistrat hat im August 2007 Verkehrszählungen und Befragungen im Bereich des Bahnüberganges Oeserstraße durchgeführt. Die erforderlichen Nacherhebungen werden nach den Sommerferien 2008 durchgeführt.
Der Magistrat wird nach Vorliegen der Ergebnisse, spätestens im
- Quartal 2009 abschließend Stellung nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juli 2006OFOF 116/6Verkehrsuntersuchung über den Quell- und Zielverkehr in der OeserstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. August 2006OAOA 125Verkehrsuntersuchung über den Quell- und Zielverkehr in der OeserstraßeAnregung
- 7. Dezember 2006STST 1293Verkehrsuntersuchung über den Quell- und Zielverkehr in der OeserstraßeStellungnahme
- 23. Mai 2007STST 835Verkehrsuntersuchung über den Quell- und Zielverkehr in der OeserstraßeStellungnahme
- 21. November 2007STST 1835Verkehrsuntersuchung über den Quell- und Zielverkehr in der OeserstraßeStellungnahme
- 2. Mai 2008Sie sind hierSTST 595Verkehrsuntersuchung über den Quell- und Zielverkehr in der OeserstraßeStellungnahme
- 8. Oktober 2008STST 1411Verkehrsuntersuchung über den Quell- und Zielverkehr in der OeserstraßeStellungnahme
- 12. Januar 2009STST 138Verkehrsuntersuchung über den Quell- und Zielverkehr in der OeserstraßeStellungnahme
- 31. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 157 WochenSTST 1147Verkehrsuntersuchung über den Quell- und Zielverkehr in der OeserstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab