Konzept für den Ankauf von Liegenschaften
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Konzept zum Ankauf von Liegenschaften im Rahmen der Ausübung von Vorkaufsrechten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt am Main bereits acht Liegenschaften erworben hat und verpflichtet ist, diese zu reprivatisieren. Das kommunale Vorkaufsrecht wird als ungeeignet für den langfristigen Aufbau eines Wohnimmobilienbestandes angesehen.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das vom Ortsbeirat 2 angesprochene Konzept zum Ankauf von Liegenschaften im Rahmen der Ausübung von Vorkaufsrechten befindet sich in der magistratsinternen Abstimmung. Bislang hat die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Ausübung von Vorkaufsrechten in Milieuschutzgebieten mit einem finanziellen Aufwand von rund 21 Mio. Euro acht Liegenschaften erworben. In der überwiegenden Zahl von Fällen wurde vom Erwerber eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet und darüber die Ziele der Milieuschutzsatzungen sichergestellt. Für die erworbenen Liegenschaften sei unabhängig vom derzeit in Abstimmung befindlichen Konzept auf § 89 BauGB hingewiesen. Ergänzender Hinweis: Die Stadt Frankfurt am Main ist verpflichtet, die erworbenen Liegenschaften zu reprivatisieren. Dies kann primär an städtische Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder sonstige Marktteilnehmer erfolgen, die sich zur Umsetzung der städtebaulichen Satzungsziele verpflichten. Das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzsatzungen ist damit, nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, zum langfristigen Aufbau eines Wohnimmobilienbestandes bei der Stadt Frankfurt am Main kein geeignetes Mittel.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2019EE 19Produktbereich: 17 Wohnen Produktbereich: 31 Finanzen Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Konzept für den Ankauf von LiegenschaftenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 13. November 2020OFOF 1242/2Konzept für den Ankauf von LiegenschaftenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2020VV 1877Konzept für den Ankauf von LiegenschaftenAnfrage
- 12. März 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 111 WochenSTST 591Konzept für den Ankauf von LiegenschaftenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab