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Produktbereich: 17 Wohnen Produktbereich: 31 Finanzen Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Konzept für den Ankauf von Liegenschaften

Vorlagentyp: ECDUSPDGRÜNE
111 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Produktbereich: 31 Finanzen Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Konzept für den Ankauf von Liegenschaften Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung bis Ende April 2019 ein umfassendes Konzept für den Ankauf von Liegenschaften - im Rahmen der Ausübung von Vorkaufsrechten - und deren weiterer Verwendung vorzulegen und ausreichend finanzielle Mittel für den Ankauf bereitzustellen Das Konzept sollte vor allem Wege aufzeigen, wie der Erwerb von Liegenschaften zum Schutz von Mieterinnen und Mietern gesichert und der Erhalt des Wohnraums auch langfristig gewährleistet werden kann. Begründung: Frankfurt steht weiterhin im Fokus der internationalen Immobilienspekulation. Neben seriösen Bestandshaltern von Mietwohnungen agieren zunehmend Investoren am Markt, die schnellstmöglich hohe Renditen z.B. durch den Weiterverkauf von erworbenen Immobilien, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder Modernisierungsmieterhöhungen erzielen möchten. Diese Entwicklung führt immer häufiger zu einer Verdrängung der angestammten Bevölkerung, die teilweise seit Jahrzehnten in ihren Wohnungen lebt. Die derzeit vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung dieser Verdrängung sind leider begrenzt, sollten aber gerade deshalb konsequent genutzt werden. Dazu gehört in erster Linie der Ankauf von Liegenschaften im Rahmen des gesetzlich verankerten Vorkaufrechts im Geltungsbereich von Milieuschutzsatzungen. Die Stadt Frankfurt muss sicherstellen, dass die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Vorkaufsrechte geschaffen werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Wohnraum in den erworbenen Immobilien auch langfristig zu vertretbaren Preisen angeboten wird. Möglich wäre dies beispielsweise durch den Erwerb zugunsten einer bestehenden oder noch zu gründenden städtischen Gesellschaft.

Inhalt

Etatantrag vom 25.01.2019, E 19

Betreff: Produktbereich: 17 Wohnen Produktbereich: 31 Finanzen Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Konzept für den Ankauf von Liegenschaften Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung bis Ende April 2019 ein umfassendes Konzept für den Ankauf von Liegenschaften - im Rahmen der Ausübung von Vorkaufsrechten - und deren weiterer Verwendung vorzulegen und ausreichend finanzielle Mittel für den Ankauf bereitzustellen Das Konzept sollte vor allem Wege aufzeigen, wie der Erwerb von Liegenschaften zum Schutz von Mieterinnen und Mietern gesichert und der Erhalt des Wohnraums auch langfristig gewährleistet werden kann.

Begründung: Frankfurt steht weiterhin im Fokus der internationalen Immobilienspekulation. Neben seriösen Bestandshaltern von Mietwohnungen agieren zunehmend Investoren am Markt, die schnellstmöglich hohe Renditen z.B. durch den Weiterverkauf von erworbenen Immobilien, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder Modernisierungsmieterhöhungen erzielen möchten. Diese Entwicklung führt immer häufiger zu einer Verdrängung der angestammten Bevölkerung, die teilweise seit Jahrzehnten in ihren Wohnungen lebt. Die derzeit vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung dieser Verdrängung sind leider begrenzt, sollten aber gerade deshalb konsequent genutzt werden. Dazu gehört in erster Linie der Ankauf von Liegenschaften im Rahmen des gesetzlich verankerten Vorkaufrechts im Geltungsbereich von Milieuschutzsatzungen. Die Stadt Frankfurt muss sicherstellen, dass die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Vorkaufsrechte geschaffen werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Wohnraum in den erworbenen Immobilien auch langfristig zu vertretbaren Preisen angeboten wird. Möglich wäre dies beispielsweise durch den Erwerb zugunsten einer bestehenden oder noch zu gründenden städtischen Gesellschaft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2019Sie sind hier
    EE 19Produktbereich: 17 Wohnen Produktbereich: 31 Finanzen Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Konzept für den Ankauf von Liegenschaften
    Etatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 13. November 2020OFOF 1242/2Konzept für den Ankauf von LiegenschaftenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 30. November 2020VV 1877Konzept für den Ankauf von LiegenschaftenAnfrage
  4. 12. März 2021Antwort des Magistrats · nach 111 WochenSTST 591Konzept für den Ankauf von LiegenschaftenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

17 Wohnen

Ausgaben 2025: 30 Mio € · im Antragsjahr 2019 16 Mio € — preisbereinigt +51 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 28 · 18.02.2019
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage E 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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