Sollen Teile des Eschersheimer Freibads vermarktet und bebaut werden?
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 586
Betreff: Sollen Teile des Eschersheimer Freibads vermarktet und bebaut werden? Für das Freibad Eschersheim ist keine Vermarktung von Teilen der Freiflächen als Bauflächen vorgesehen oder geplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2018OFOF 564/9Sollen Teile des Eschersheimer Freibads vermarktet und bebaut werden?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2018VV 1096Sollen Teile des Eschersheimer Freibads vermarktet und bebaut werden?Anfrage
- 18. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 586Sollen Teile des Eschersheimer Freibads vermarktet und bebaut werden?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab