Sollen Teile des Eschersheimer Freibads vermarktet und bebaut werden?
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
Freibads vermarktet und bebaut werden? Der Ortsbeirat 9 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu bestätigen, dass entgegen den Ausführungen im "Bäderkonzept 2025" Teilflächen des Grundstücks des Eschersheimer Freibads nicht zur Bebauung vermarktet werden sollen. Ferner wird sie gebeten, dem Ortsbeirat die Gründe für den Verzicht auf eine Bebauung mitzuteilen. Begründung: Bei der Vorstellung des Bäderkonzepts in der Ortsbeiratssitzung am 25. Oktober 2018 wurde nicht auf die im Konzept enthaltenen Pläne, Teilflächen des Grundstücks des Eschersheimer Freibads zur Bebauung zu vermarkten, eingegangen. Die Präsentation, die uns im Nachgang zur Verfügung gestellt wurde, vermerkt lediglich, dass dieses nach Prüfung nicht vorgesehen sei. Es mangelt ohnehin im nördlichen Teil Eschersheims, der von der Nidda, der Bahnlinie und Landschaftsschutzgebieten eingegrenzt wird, an Freiflächen für die Bewohner. Eine zusätzliche Bebauung würde diese Situation weiter verschärfen und den Druck auf die angespannte Verkehrsinfrastruktur und Schulen erhöhen. Außer einem in die Jahre gekommen Kleinkindspielplatz im Birkholzweg, der möglicherweise sogar einem Kitaneubau weichen muss, gibt es keinerlei öffentliche Spiel- und Bewegungs-möglichkeiten in diesem kinderreichen Wohngegend. Der Ortsbeirat hat mehrfach angeregt, einen Bolzplatz, der öffentlich mitgenutzt werden könnte, in einer entfernten Ecke der Liegewiese des Freibads anzulegen. Der Ortsbeirat wünscht, dass das Gelände des Freibads der Allgemeinheit für Sport und Bewegung erhalten bleibt und dass, darüber hinaus, die öffentliche Nutzung der Liegewiese in Form eines Bolzplatzes für Kinder und Jugendliche ausgeweitet wird.
Inhalt
Antrag vom 15.11.2018, OF 564/9
Betreff: Sollen Teile des Eschersheimer Freibads vermarktet und bebaut werden? Der Ortsbeirat 9 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu bestätigen, dass entgegen den Ausführungen im "Bäderkonzept 2025" Teilflächen des Grundstücks des Eschersheimer Freibads nicht zur Bebauung vermarktet werden sollen. Ferner wird sie gebeten, dem Ortsbeirat die Gründe für den Verzicht auf eine Bebauung mitzuteilen.
Begründung: Bei der Vorstellung des Bäderkonzepts in der Ortsbeiratssitzung am 25. Oktober 2018 wurde nicht auf die im Konzept enthaltenen Pläne, Teilflächen des Grundstücks des Eschersheimer Freibads zur Bebauung zu vermarkten, eingegangen. Die Präsentation, die uns im Nachgang zur Verfügung gestellt wurde, vermerkt lediglich, dass dieses nach Prüfung nicht vorgesehen sei. Es mangelt ohnehin im nördlichen Teil Eschersheims, der von der Nidda, der Bahnlinie und Landschaftsschutzgebieten eingegrenzt wird, an Freiflächen für die Bewohner. Eine zusätzliche Bebauung würde diese Situation weiter verschärfen und den Druck auf die angespannte Verkehrsinfrastruktur und Schulen erhöhen. Außer einem in die Jahre gekommen Kleinkindspielplatz im Birkholzweg, der möglicherweise sogar einem Kitaneubau weichen muss, gibt es keinerlei öffentliche Spiel- und Bewegungs-möglichkeiten in diesem kinderreichen Wohngegend. Der Ortsbeirat hat mehrfach angeregt, einen Bolzplatz, der öffentlich mitgenutzt werden könnte, in einer entfernten Ecke der Liegewiese des Freibads anzulegen. Der Ortsbeirat wünscht, dass das Gelände des Freibads der Allgemeinheit für Sport und Bewegung erhalten bleibt und dass, darüber hinaus, die öffentliche Nutzung der Liegewiese in Form eines Bolzplatzes für Kinder und Jugendliche ausgeweitet wird.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2018Sie sind hierOFOF 564/9Sollen Teile des Eschersheimer Freibads vermarktet und bebaut werden?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2018VV 1096Sollen Teile des Eschersheimer Freibads vermarktet und bebaut werden?Anfrage
- 18. März 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 586Sollen Teile des Eschersheimer Freibads vermarktet und bebaut werden?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme