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Covid-19: Die Kommunalwahl 2021 in Frankfurt am Main unter Pandemiebedingungen

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Regelungen zur Durchführung der Kommunalwahl 2021 in Frankfurt am Main unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie. Es werden Maßnahmen zur Gewährleistung der Hygiene und Sicherheit der Wählerinnen und Wähler sowie der Wahlhelfenden vorgestellt, um eine sichere Stimmabgabe zu ermöglichen.

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Stellungnahme des Magistrats

Aufgrund der Dynamik der Pandemie und den damit einhergehenden immer wieder neuen Regelungen und notwendigen Abstimmungen mit dem Land und dem Gesundheitsamt können immer wieder Anpassungen an der Planung und den Hygiene- und Schutzkonzepten erforderlich sein. Die Fragen können daher nach aktuellem Stand wie folgt beantwortet werden:

  1. In Wahllokalen mit über 40 m2-Fläche ist es grundsätzlich möglich, den gebotenen Abstand zu beachten. Für Wahllokale unter einer Größe von 40 m2, in denen vereinzelt die Abstandseinhaltung nicht jederzeit möglich ist, dienen den Wahlhelfenden Plexiglaswände, sog. Spuckschutzwände, als zusätzlicher Schutz. Zudem besteht Maskenpflicht für alle Anwesenden.
  2. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen stattet alle Wahllokale mit Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Bodenmarkierungen sowie Mund-Nasen-Schutz aus. Wahlhelfende erhalten darüber hinaus auch FFP2-Masken. Bezüglich der Spuckschutzwände verweisen wir auf die Antwort zu Frage 1. 3. § 38 Kommunalwahlordnung (KWO) legt fest, dass der Wahlvorstand für Ruhe und Ordnung im Wahlraum sorgt und den Zutritt regelt, um das ungestörte Wahlgeschäft zu gewährleisten. Eine gesonderte Regelung darüber hinaus ist nicht notwendig. Wir empfehlen allerdings eine Obergrenze von max. 10 Personen im Wahllokal.
  3. Temporäre Abstandsmarkierungen und gut sichtbare Hinweisschilder zu den Hygienemaßnahmen sind geplant. Alle Wahlhelfenden werden mit Händedesinfektionsmitteln ausgestattet. Thermoscanner sind nicht vorgesehen.
  4. Die Betreffenden dürfen nicht im Wahlraum tätig werden. Auf den Fluren, in Nebenräumen oder im Hof besteht Maskenpflicht. Die Verantwortlichkeit liegt beim Wahlvorstehenden bzw. der Gebäudeverwaltung. Wahlberechtigte können zudem die Befragung ablehnen.
  5. Den Kontakt zum Gesundheitsamt stellt die Wahlbehörde sicher. Bei einem Vorfall soll der Wahlvorstand die Geschäftsstelle Wahlen oder im schlimmsten Fall die Ordnungsbehörde einschalten.
  6. Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorstehern ist es grundsätzlich unbenommen, Familienangehörige einzusetzen. Eine Prämie hat der Magistrat hierfür nicht beschlossen, die Betreffenden erhalten dieselbe Aufwandsentschädigung wie die übrigen Wahlvorstandsmitglieder.
  7. Die Hygieneregelungen für diesen Personenkreis entsprechen den Regelungen für die Wählerinnen und Wähler.
  8. Die Hygiene- und Schutzkonzepte für sämtliche Einsatzbereiche wie Wahllokale und unterschiedliche Auszählungsstandorte werden derzeit in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erarbeitet.
  9. Die Ergebnisaufnahme wird vom Bürgeramt, Statistik und Wahlen unter der Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen sichergestellt.
  10. Zunächst soll seitens des Wahlvorstandes auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hingewiesen werden. Bei Personen, die das Tragen ohne medizinischen Grund verweigern, soll auf die Konsequenz hingewiesen werden, dass bei Nichttragen eines Mund-Nasen-Schutzes eine Ordnungswidrigkeit begangen wird. Sofern keine eigene Maske zur Verfügung steht, soll der betroffenen Person eine Maske zur Verfügung gestellt werden. Die Wahlvorstände werden entsprechend ausgestattet. Wenn auch hier eine Verweigerungshaltung festzustellen ist und die Person vom Wahlrecht Gebrauch machen möchte, ist folgendes Szenario vorgesehen: - Alle Personen verlassen den Wahlraum, bis auf drei Mitglieder des Wahlvorstandes. - Die Wahlvorstandsmitglieder setzen die mitgelieferten FFP2/KN95-Masken auf. - Dem/Der Wähler/in wird das Wählen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m ermöglicht. Die Zurückweisung eines Wählers bzw. einer Wählerin ausschließlich aufgrund eines fehlenden Mund-Nasen-Schutzes, führt zu einem Wahlfehler, der die Anfechtung der Wahl zur Folge haben könnte.
  11. Akut erkrankten Wahlberechtigten kann gemäß § 17 Abs. 4 KWO noch am Wahltag bis 15:00 Uhr ein Wahlschein erteilt werden. Im Übrigen siehe Nr. 6.
  12. Der Wahlvorstand kann die Auskunft erteilen oder sich mit der Wahlbehörde in Verbindung setzen; eine Registrierungspflicht besteht nicht.
  13. Die Betroffenen können von der Briefwahl Gebrauch machen.
  14. Für die Fahrdienste sind ausschließlich die anbietenden Parteien bzw. Wählergruppen verantwortlich.
  15. Für die Abgabe von Briefwahlunterlagen stehen an den Standorten - Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Geschäftsstelle Wahlen, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main, - Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am Main die Hausbriefkästen zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, am Wahltag Briefwahlunterlagen bei der zentralen Briefwahlergebnisermittlung, Messe Frankfurt, Halle 3, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, abzugeben.
  16. Die Informationsveranstaltungen für Wahlhelfende finden ausschließlich digital statt.
  17. Mit einer Plakatkampagne sowie mit Informationen in Zeitungen, aber auch auf der städtischen Internetseite weist die Stadt Frankfurt am Main jetzt schon darauf hin, dass bei den Kommunalwahlen auch unter Corona-Bedingungen eine sichere Stimmabgabe, ob im Wahllokal oder per Brief, möglich ist. Der Schutz der Wählerinnen und Wähler wie auch aller an der Durchführung und Auszählung der Wahl Beteiligten genießt bei den anstehenden Kommunalwahlen also höchste Priorität.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Oktober 2020OFOF 1216/2Covid-19: Die Kommunalwahl 2021 in Frankfurt am Main unter PandemiebedingungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. Oktober 2020OAOA 631Covid-19: Die Kommunalwahl 2021 in Frankfurt am Main unter PandemiebedingungenAnregung
  3. 8. März 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 579Covid-19: Die Kommunalwahl 2021 in Frankfurt am Main unter Pandemiebedingungen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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