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Unverstandene Beschilderung am Parlamentsplatz

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die bestehende Beschilderung am Parlamentsplatz als angemessen erachtet, um der besonderen städtebaulichen Situation Rechnung zu tragen. Die Regelungen für den verkehrsberuhigten Bereich sind klar definiert, und eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h ist nicht rechtlich zulässig.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die bestehende Beschilderung mit Verkehrszeichen (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (verkehrsberuhigter Bereich) wurde bewusst gewählt, um der besonderen städtebaulichen Situation (querende zu Fuß Gehende von allen Seiten zum Platz, besondere Gestaltung der Fahrbahn durch Pflasterwechsel sowie Aufenthaltsfunktion im Platzbereich) Rechnung zu tragen. Die Beschilderung eines verkehrsberuhigen Bereiches gibt der Stellung der einzelnen Verkehrsteilnehmenden eine andere Qualität im Vergleich zu einer reinen Geschwindigkeitsbegrenzung. - Zu Fuß Gehende dürfen formal die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. - Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. - Fahrzeugführende dürfen zu Fuß Gehende weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. - Zu Fuß Gehende dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Für die Anordnung von VZ 274-10 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h) besteht keine Ermächtigungsgrundlage, da eine solche Geschwindigkeitsreduzierung in der StVO nicht vorgesehen ist. Die Verkehrsregeln sollten den Verkehrsteilnehmenden bekannt sein. Es handelt sich hierbei um ein bewusstes Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmenden. Der Magistrat kann daher die Beschilderung nicht ersetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2019OFOF 396/4Unverstandene Beschilderung am ParlamentsplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
  2. 26. November 2019OMOM 5496Unverstandene Beschilderung am ParlamentsplatzDirektanregung
  3. 20. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 567Unverstandene Beschilderung am Parlamentsplatz
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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