Illegale Videoüberwachung in der Breiten Gasse
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2014, ST 563
Betreff: Illegale Videoüberwachung in der Breiten Gasse Nach Ermittlungen zur Liegenschaft Breite Gasse 1 und des Umfangs der dortigen Videoanlage teilt die Stadtpolizei des Ordnungsamtes mit, dass aufgrund der gesammelten Erkenntnisse vermutlich Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorliegen. Der Hessische Datenschutzbeauftragte wurde informiert und zuständigkeitshalber gebeten, ggf. erforderliche Maßnahmen zu veranlassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2014OFOF 421/1Illegale Videoüberwachung in der Breiten GasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2014OMOM 2900Illegale Videoüberwachung in der Breiten GasseDirektanregung
- 22. April 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 563Illegale Videoüberwachung in der Breiten GasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab