Illegale Videoüberwachung in der Breiten Gasse
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Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2900 entstanden aus Vorlage: OF 421/1 vom 31.01.2014
Betreff: Illegale Videoüberwachung in der Breiten Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die auf den öffentlichen Gehweg gerichtete Videoüberwachungsanlage der Liegenschaft Breite Gasse Nr. 1 schnellstens auf ihre datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit überprüft wird.
Begründung: Der Gehweg vor der genannten Liegenschaft wird mit zwei an der Wand angebrachten Videokameras überwacht. Pikanterweise handelt es sich bei dem Gebäude um ein Bordell. Ob auch nur ein einziger Puffgänger, eine Passantin oder ein Passant eine Einwilligung zu den Aufzeichnungen im öffentlichen Bereich gegeben hat, darf bezweifelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2014OFOF 421/1Illegale Videoüberwachung in der Breiten GasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2014Sie sind hierOMOM 2900Illegale Videoüberwachung in der Breiten GasseDirektanregung
- 22. April 2014Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 563Illegale Videoüberwachung in der Breiten GasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats