Illegale Videoüberwachung in der Breiten Gasse
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Breiten Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die auf den öffentlichen Gehweg gerichtete Videoüberwachungsanlage der Liegenschaft Breite Gasse 1 schnellstens auf Ihre datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit überprüft wird. Begründung: Der Gehweg vor der genannten Liegenschaft wird mit 2 an der Wand angebrachten Videokameras überwacht. Pikanterweise handelt es sich bei dem Gebäude um ein Bordell. Ob auch nur ein einzige Puffgänger oder Passantin und Passant eine Einwilligung zu den Aufzeichnungen im öffentlichen Bereich gegeben hat, darf bezweifelt werden.
Inhalt
Antrag vom 31.01.2014, OF 421/1
Betreff: Illegale Videoüberwachung in der Breiten Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die auf den öffentlichen Gehweg gerichtete Videoüberwachungsanlage der Liegenschaft Breite Gasse 1 schnellstens auf Ihre datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit überprüft wird.
Begründung: Der Gehweg vor der genannten Liegenschaft wird mit 2 an der Wand angebrachten Videokameras überwacht. Pikanterweise handelt es sich bei dem Gebäude um ein Bordell. Ob auch nur ein einzige Puffgänger oder Passantin und Passant eine Einwilligung zu den Aufzeichnungen im öffentlichen Bereich gegeben hat, darf bezweifelt werden.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2014Sie sind hierOFOF 421/1Illegale Videoüberwachung in der Breiten GasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2014OMOM 2900Illegale Videoüberwachung in der Breiten GasseDirektanregung
- 22. April 2014Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 563Illegale Videoüberwachung in der Breiten GasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme