Neuvorhaben Büro und Wohnhaus neben der Leonhardskirche hier: Antrag auf Fällung zweier Bäume im öffentlichen Raum
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 559
Betreff:
Neuvorhaben Büro und Wohnhaus neben der Leonhardskirche hier: Antrag auf Fällung zweier Bäume im öffentlichen Raum
Im Zuge der beabsichtigten Neugestaltung der Platzfläche vor der Leonhardskirche wurde insbesondere auf die Wiederherstellung eines Altstadtcharakters aus städtebaulichen Gesichtspunkten Wert gelegt.
Zur Realisierung war erforderlich einen Teil der öffentlichen Gehwegfläche im Zuge eines Einziehungsverfahren nach § 6 des Hessischen Straßengesetzes durchzuführen, damit der neu zu errichtende Baukörper den historischen Gegebenheiten wieder angepasst werden konnte.
Dafür war es auch erforderlich für zwei Bäume eine Baumfällgenehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen.
Mit Beschluss der STVV vom 29.01.2009, § 5347 wurde der Darstellung der Einziehung der Straßenfläche mit der Kennzeichnung der zu fällenden Bäume zugestimmt.
Hinsichtlich der Platzflächengestaltung vor der Leonhardskirche ist die Meinungsfindung im Magistrat noch nicht abgeschlossen. Erst wenn diese insbesondere zur Grünplanung konkretisiert ist, kann eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2008MM 175Neubauvorhaben Büro und Wohnhaus neben der LeonhardskircheMagistratsvortrag
- 10. November 2008OFOF 469/1Fällung von zwei StraßenbäumenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. November 2008OAOA 764Fällung von zwei Straßenbäumen Vortrag des Magistrats vom 05.09.2008, M 175Anregung
- 16. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 559Neuvorhaben Büro und Wohnhaus neben der Leonhardskirche hier: Antrag auf Fällung zweier Bäume im öffentlichen RaumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab