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WLAN für die Helmholtzschule

Vorlagentyp: STMagistrat
41 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 558

Betreff: WLAN für die Helmholtzschule Die Helmholtzschule verfügt bereits heute über kabelgebundenes Internet in den frisch renovierten Räumen. Von daher ist gewährleistet, dass in den naturwissenschaftlichen Fächern Recherchieren und Lernen mit dem Internet möglich ist. Im Hinblick auf WLAN arbeitet die Stadt Frankfurt an einer ganzheitlichen Lösung für drahtloses Internet im pädagogischen Bereich der Schulen. Hierfür wurde, erst in einem Grobkonzept und anschließend in einem Feinkonzept, die Detailplanung und Konzeption bis zur Umsetzungsreife ausgearbeitet. In einer Laborphase wurde die Prüfung des Konzeptes auf Umsetzbarkeit mit verschiedenen Hardware-Herstellern bereits bestätigt. Berücksichtigung dabei fanden dabei u.a. technische, organisatorische oder finanzielle Aspekte. Die Ausstattung der Schulen mit WLAN erfolgt zunächst in einem Pilotprojekt. Vertreterinnen und Vertretern von Stadtschulamt, Kultusministerium, Staatlichem Schulamt, Lehrerkräfteakademie, Medienzentrum und Medienfachberatung haben sich für 14 Pilotschulen entschieden, darunter zwei berufliche Schulen, zwei Förderschulen, drei Gymnasien, zwei Grundschulen, zwei Oberstufengymnasien, zwei Gesamtschulen und eine Haupt- und Realschule. Zudem können sich hierzu weitere 15 Schulen dafür entscheiden, selbst über einen externen Anbieter WLAN installieren zu lassen, wenn sie ein entsprechendes pädagogisches Konzept vorlegen. Ein Zugriff auf das pädagogische Netz der Stadt Frankfurt am Main ist damit allerdings nicht möglich. Auch die Helmholtzschule kann sich auf dieser Grundlage bewerben. Die eigenhändige Einbindung von Routern oder Access Points in das Netz der Stadt Frankfurt ist aus Gründen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes nicht gestattet. Bei Geräten, die nicht von der Stadt Frankfurt angeschafft und administriert werden, kann die Stadt die Einhaltung der Bestimmungen zu Datenschutz, der IT-Sicherheit und des Jugendschutzes nicht sicherstellen. Nach erfolgter Implementierung und Erprobung von WLAN an den Pilotschulen soll das Projekt auf die übrigen Frankfurter Schulen ausgeweitet werden. Auch die Helmholtzschule würde spätestens im Zuge der geplanten sukzessiven Ausstattung WLAN erhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2018OFOF 242/4WLAN für die HelmholtzschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Juni 2018OMOM 3255WLAN für die HelmholtzschuleDirektanregung
  3. 8. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 Wochen
    STST 558WLAN für die Helmholtzschule
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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