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WLAN für die Helmholtzschule

Vorlagentyp: OM
41 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3255 entstanden aus Vorlage: OF 242/4 vom 22.05.2018

Betreff: WLAN für die Helmholtzschule Der Magistrat wird gebeten, an der Helmholtzschule die Einrichtung von WLAN (Wireless Local Area Network) - Zugang in allen Räumen - zu ermöglichen.

Begründung: Die WLAN-Versorgung von hessischen Schulen ist bisher unzureichend, insbesondere in Frankfurt. Die Helmholtzschule im Ostend ist ebenfalls von dieser Unterversorgung betroffen. Sechs Schulräume für die naturwissenschaftlichen Fächer wurden frisch renoviert und können trotz vorhandenen Anschlussdosen kein Internet nutzen. Die Schule darf keine Router anschaffen, obwohl die Kosten der Maßnahme (3.400 bis 4.800 Euro laut Medienberichten) vom Förderverein übernommen werden würden. Das Internet soll in allen Fächern zum Recherchieren und Lernen verwendet werden, in den Pausen herrscht Handyverbot. Es kann nicht sein, dass die Schule bis nächstes Jahr auf ein Pilotprojekt warten muss, wenn sie selbst bereit ist die Router zu kaufen. Die Helmholtzschule ist die erste Schule Hessens, in der Schülerinnen und Schüler in Informatik unterrichtet werden. Sie ist auch aktuell im IT-Bereich sehr fortschrittlich aufgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2018OFOF 242/4WLAN für die HelmholtzschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Juni 2018Sie sind hier
    OMOM 3255WLAN für die Helmholtzschule
    Direktanregung
  3. 8. März 2019Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 558WLAN für die HelmholtzschuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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