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Unbürokratisch neue Betreuungsplätze für Kinder im Ortsbezirk 5 schaffen

Vorlagentyp: STMagistrat
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, unbürokratisch neue Betreuungsplätze für Kinder im Ortsbezirk 5 zu schaffen, um den steigenden Kinderzahlen in Frankfurt gerecht zu werden. Ziel ist es, die Versorgungssituation in der Betreuungs- und Bildungslandschaft zu verbessern und qualitativ hochwertige Einrichtungen zu realisieren.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Frankfurt als Metropolstadt mit stetig steigenden Kinderzahlen in allen Altersgruppen stellt alle Mitwirkenden in der Betreuungs-und Bildungslandschaft in Frankfurt vor große Herausforderungen. Der Ausbau von Plätzen in Krippen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, in Horten und in der Erweiterten Schulischen Betreuung an Schulen als auch die Weiterentwicklung der Ganztagsschulentwicklung und die Entstehung neuer Schulstandorte werden mit größtem Nachdruck verfolgt.

Das Stadtschulamt Frankfurt ist mit der Jugendhilfeplanung für Frankfurt betraut und steht in enger Kooperation mit den Trägern der freien Jugendhilfe, den konfessionellen Trägern und mit Kita Frankfurt, dem städtischen Träger.

Das zielgerichtete Engagement aller Akteure bezieht sich u.a. auf die Verbesserung der Versorgungssituation und der Umsetzung der Ausbauplanungen für die Planungsbezirke stadtweit, so auch für die Planungen für den Ortsbezirk 5.

Hierzu zählen Schwanheim, Niederrad, Oberrad, Sachsenhausen und der Bezirk Flughafen.

In allen Planungsbezirken ist die Versorgungssituation im Krippen-und Kindergartenbereich und in der Schulkind-Betreuung in den letzten Jahren in der Ausbauplanung deutlich vorangetrieben worden.

Die Ausgangslagen in den verschiedenen Planungsbezirken hinsichtlich der Rahmenbedingungen für eine Ausbautätigkeit stellen sich sehr differenziert dar, ebenso die Entwicklungen an den verschiedenen Schulstandorten.

Das Ziel ist die bedarfsgerechte Versorgung der Kinder aller Altersgruppen unter der Berücksichtigung der Träger-und Konzeptvielfalt (SGBVIII §3) und dem Wunsch-und Wahlrecht der Eltern (SGB VIII §5).

Das Stadtschulamt hat aufgrund, der hier verorteten Aufgabenstellung (Gesamtverantwortung für die Jugendhilfeplanung (gem. §79, 80 SGB VIII und §12 HKJGB) (Planung und Steuerung, Ausbauplanung und Projekte stadtweit), d.h. Bedarfsplanung und zur Sicherung der Versorgung die Beauftragung von Neubauten), eine hohe Verantwortung hinsichtlich der Bereitstellung von Angeboten für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern von unter drei Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit.

Der Ausbau von Kindertageseinrichtungen wird nicht nur im Stadtschulamt gestaltet. Vielmehr bedarf es einem Zusammenwirken von Bauaufsicht, der Stadtplanung, dem Amt für Bau und Immobilien, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Grünflächenamt, dem Gesundheitsamt, dem Brandschutz, der Unfallkasse Hessen etc.

Das Bestreben aller beteiligten Stellen ist, bedarfsgerechte, sichere, betriebsfähige, qualitativ hochwertige Kindertageseinrichtungen zu realisieren, die den heutigen Anforderungen an eine Bildungs-und Betreuungseinrichtung entsprechen.

Der Lern-und Erfahrungsraum im Außenbereich ist dabei ebenso zu berücksichtigen wie die Ausgestaltung der Lernumgebung im Innenbereich. Um Ziele, die sich aus dem Bildungs-und Erziehungsauftrag ergeben, wahrnehmen zu können, ist ein entsprechendes Lern-und Erfahrungsumfeld erforderlich, insbesondere mit Blick auf den ganztägigen Aufenthalt von Kindern in Betreuungseinrichtungen.

Die Hessische Landesregierung hat sich der Bedeutung der frühen Bildung von Kindern mit ihrer Forderung "Bildung von Anfang an" angenommen. Sie hat dazu einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren (BEP) erstellt, der seit Beginn des Schuljahres 2008/2009 durch das Hessische Kultusministerium und das Hessische Sozialministerium umgesetzt wird.

Bildungs-und Erziehungsziele werden in der Bewegungsförderung auf folgende Zieldimensionen bezogen: Motorik, Selbstkonzept, Motivation, Soziale Beziehungen, Kognition und Gesundheitsvorsorge. Des Weiteren ist darin der Leitgedanke, Umweltbildung und -Erziehung anhand von Naturbegegnung, Umweltbewusstsein und ökologisches Grundverständnis und praktischer Umweltschutz als Bildungs-und Erziehungsziele formuliert.

Die steigende Quote in der Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen als auch die im städtischen Umfeld zunehmend geringe Möglichkeit zur Natur- und Spielflächenerfahrung im Außenbereich deuten auf die Relevanz von Außenflächen bei Kindertageseinrichtungen hin.

Die Aufgabenstellung, Liegenschaften in Frankfurt zu finden und mit Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in vielfältige, bedarfsgerechte und funktionale Kindertageseinrichtungen zu verwandeln, die eine qualifizierte Bildung, Betreuung und Förderungen ermöglichen, bleibt eine Herausforderung. Die Vielfalt bestehender Außenanlagen an Kitas, die Nutzung gepachteter Gärten oder Grünflächen, die Mitnutzung von Schulhöfen, und nicht zuletzt die

bauliche Erschließung von Dächern als Spielfläche für Kinder weisen auf die Vielfalt von Lösungen hin, die bereits in Frankfurt am Main umgesetzt werden, um Außenspielflächen zu generieren.

In jedem neuen Kita Projekt muss neben der Gebäudeplanung auch die Außenplanung

abgestimmt und realisiert werden; je nach Möglichkeit in der Gestaltung der Außenflächen und Lage der Einrichtungen sind zahlreiche Ausgestaltungspunkte zu berücksichtigen. Die Flächen sollten ausreichend bemessen sein, als Richtwert gelten 10 qm pro Kind. Dabei können nach unserem neuen "Planungsrahmen für Freiraum Kindertageseinrichtungen, Schulen und Schulsport", der am 14.12.2023 von den Stadtverordneten beschlossen worden ist, fehlende Außenflächen auch durch nahgelegene Grünflächen teilweise kompensiert werden.

In den Fällen, in denen eine Maßnahme aufgrund geringer oder gänzlich fehlender Flächen nicht zur Umsetzung kommt, ist eine eingehende Prüfung aller Möglichkeiten zur

Lösung geprüft und erörtert worden.

Falls dem Ortsbeirat leerstehende Liegenschaften mit entsprechendem Außengelände bekannt sind, können diese unter Angabe der konkreten Adresse sowie Kontaktdaten einer Ansprechperson an folgende Emailadresse gemeldet werden:

Kita-sofortprogramm.amt40@stadt-frankfurt.de. Das Stadtschulamt nimmt dann umgehend eine Eignungsprüfung vor und verfolgt die Realisierung als Kindertageseinrichtung bei Eignung mit Hochdruck weiter.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Mai 2023OFOF 825/5Unbürokratisch neue Betreuungsplätze für Kinder im Ortsbezirk 5 schaffenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 16. Juni 2023OMOM 4119Unbürokratisch neue Betreuungsplätze für Kinder im Ortsbezirk 5 schaffenDirektanregung
  3. 8. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 Wochen
    STST 54Unbürokratisch neue Betreuungsplätze für Kinder im Ortsbezirk 5 schaffen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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