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Bezahlbarer Wohnraum im Ortsbezirk 8
Vorlagentyp: STMagistrat
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 538
Betreff: Bezahlbarer Wohnraum im Ortsbezirk 8 Zu
- Im Ortsbezirk 8 befinden sich aktuell noch 2.114 geförderte Wohnungen. Diese gliedern sich wie folgt auf: Förderart Anzahl der Wohnungen Wohnungen für Sozialwohnungsberechtigte
- Förderweg, Förderweg 1 Stufe 1 und Ersatzwohnungen 963 Erworbene Belegungsrechte (Modelle 1 bis 4) 620 Studentisches Wohnen 95 Wohnungen für Bezieher mittlerer Einkommen Mit öffentlichen Mitteln nicht öffentlich geförderte Wohnungen. Diese Wohnungen gelten nicht als öffentlich gefördert im Sinne des II. Wohnungsbaugesetzes. Wohnberechtigt sind Haushalte, die die (höhere) Einkommensgrenze nach § 88d II. WoBauG einhalten. 159 "Frankfurter Programm für familiengerechtes Wohnen" 277 Darüber hinaus bestehen noch 994 Wohnungen mit vertraglich gesicherten Belegungsrechten (Modell 2). In der Regel sind das ehemals geförderte Wohnungen. Hier wurde vertraglich mit dem Eigentümer vereinbart, für jede frei werdende Wohnung das Belegungsrecht zu erwerben. Diese Wohnungen stehen somit wieder für die Vermittlung sozialwohnungsberechtigter Haushalte zur Verfügung sobald sie frei werden. Zu
- Die Entwicklung der Sozialwohnungen seit dem Jahr 2000 im Ortsbezirk 8 ist für die Vergangenheit nicht mehr darstellbar. Nach Ablauf der jeweiligen Bindung werden diese Wohnungen nur noch als "nicht mehr gefördert" geführt. Die ursprüngliche Förderart ist nicht mehr erkennbar. Somit können keine Differenzierungen vorgenommen werden. Für die Gesamtstadt sind die Zahlen aber in den Tätigkeitsberichten des Amtes für Wohnungswesen dargestellt. Seit dem Jahr 1990 wurden 517 Wohnungen in folgender Anzahl neu errichtet: Förderart Anzahl der Wohnungen Wohnungen für Sozialwohnungsberechtigte
- Förderweg, Förderweg 1 Stufe 1 116 Studentisches Wohnen 95 Wohnungen für Bezieher höherer Einkommen Landesförderung nach § 88d II. WoBauG 29 "Frankfurter Programm für familiengerechtes Wohnen" 277 Zu 3. und
- Seit dem Jahr 2000 sind insgesamt 2.615 Wohnungen aus der jeweiligen Bindung gefallen. Nach derzeitigem Kenntnisstand fallen bis zum Jahr 2030 aus der Bindung: Förderart Anzahl der Wohnungen Wohnungen für Sozialwohnungsberechtigte
- Förderweg, Förderweg 1 Stufe 1 127 Erworbene Belegungsrechte (Modelle 1 bis 4) 572 Ersatzwohnungen 40 Nicht berücksichtigt sind die Wohnungen, deren Tilgungsdatum der öffentlichen Darlehen in diesem Zeitraum liegt. Erst nach Eingang der Rückzahlungsmitteilungen der Förderstelle des Landes kann die Festsetzung des Förderendes erfolgen. Die Stadt wird mit allen Eigentümern Gespräche bezüglich des Ablaufs von Belegrechten führen, um die Bindung zu erhalten. Zu
- Über die Zahl der bis 2030 im Ortsbezirk 8 entstehenden Sozialwohnungen und deren Bindungsfristen liegen dem Magistrat keine Kenntnisse vor. Zu
- Im Ortsbezirk 8 wurden seit 2007 Belegungsrechte für insgesamt 620 Wohnungen erworben. Davon wurden 453 Wohnungen mit Mitteln der Stadt Frankfurt am Main gefördert. Ausgegeben wurden dafür bisher 2.684.102,03 €. Der ABG FRANKFURT HOLDING gehören 490 und der Nassauischen Heimstätte 126 Wohnungen. 4 Wohnungen sind im Besitz privater Eigentümer. Zu
- Derzeit sind 471 wohnungsuchende Haushalte aus dem Ortsbezirk 8 beim Amt für Wohnungswesen für eine öffentlich geförderte Wohnung registriert. 87 dieser Haushalte wohnen aktuell bereits in einer öffentlich geförderten Wohnung. Zu
- Die Stadt führt mit allen Eigentümern Gespräche bezüglich des Ablaufs von Belegrechten, um die Bindung zu erhalten. Hierzu besteht keine rechtliche Regelung die Bindungsverlängerung zu ermöglichen. Der Magistrat führt mit den Eigentümern die Gespräche. Seit dem Jahr 2013 sind für 6 Liegenschaften mit insgesamt 121 Wohnungen die öffentlichen Darlehen vorzeitig getilgt worden. Das Förderende, nach Ablauf der Nachwirkungsfrist gemäß § 19 Abs. 1 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG), liegt hier zwischen dem 31.12.2019 und dem 31.12.
- Zu
- Die Bauberatung zum Neubauprojekt Hofgut Obermühle startete bereits im Jahr
- Nach einer am 03.02.2016 positiv beschiedenen Bauvoranfrage, wurde die Baugenehmigung am 04.08.2017 erteilt. In § 34 BauGB zu beurteilenden Gebieten gibt es keine Rechtsgrundlage einen Anteil von 30 % gefördertem Wohnungsbau einzufordern. Dies war daher nicht Bestandteil der Verhandlungen mit dem Bauherrn. Zu
- Die ABG vermietet ihre preisfreien Wohnungen in der Römerstadt maximal zu der Miethöhe, die sich aus dem Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main ergibt. Modernisierungsbedingte Mieterhöhungen wurden im Mittel in den vergangenen Jahren mit einem Prozentsatz von unter 2 % durchgeführt. Die Obergrenze für Mieterhöhungen insgesamt stellt die ortsübliche Vergleichsmiete dar, so auch in der Römerstadt. Eine Sanierung von 1.220 Wohneinheiten in der Römerstadt ist dem Magistrat nicht bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2018OFOF 350/8Bezahlbarer Wohnraum im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 25. Oktober 2018VV 1027Bezahlbarer Wohnraum im Ortsbezirk 8Anfrage
- 8. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 538Bezahlbarer Wohnraum im Ortsbezirk 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab