Ein Beleuchtungskonzept gegen Lichtimmissionen entwickeln
Zusammenfassung
Der Magistrat plant ein Beleuchtungskonzept zur Bekämpfung von Lichtimmissionen in Frankfurt am Main. Ziel ist es, Lichtverschmutzung zu reduzieren und die Lebensqualität der Bürger zu verbessern. Durch die Berücksichtigung von Umwelt- und Sicherheitsaspekten soll eine nachhaltige und funktionale Beleuchtung in der Stadt gewährleistet werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Lichtverschmutzung im gesamten Stadtgebiet stärker entgegen zu wirken, ist für den Magistrat ein wichtiges Handlungsfeld. Die Themengebiete beim Schutz vor Lichtverschmutzung sind vielfältig. Beschwerden, die aus der Bevölkerung beim Magistrat eingehen, betreffen nur zum Teil die Beleuchtung öffentlicher Flächen. Ursache von Licht-Belästigungen sind vor allem helle und bunte Leuchtreklamen sowie Lichtstrahler an Häusern, die in benachbarte Wohnungen leuchten. Die Vorgehensweise gegen Lichtverschmutzung ist daher komplex. Rechtsgrundlage zur Beurteilung von störenden Lichtimmissionen ist grundsätzlich das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Lichtimmissionen werden bei einer Überprüfung anhand von zwei Kriterien beurteilt: Zum einen wird die sogenannte Raumaufhellung, zum Beispiel, wie stark eine eingeschaltete Lampe im Vergleich zum ausgeschalteten Zustand einen Bereich aufhellt, betrachtet. Andererseits wird auch die sogenannte psychologische Blendung begrenzt, was bedeutet, dass die Störwirkung beim Blick auf die Lichtquelle berücksichtigt wird. Zuständige Behörden beim Vollzug des BImSchG sind der Magistrat - Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz - und das Regierungspräsidium Darmstadt. Da oft unklar ist, welche Behörde zuständig ist, empfiehlt sich zunächst die Kontaktaufnahme mit dem Umweltamt über das Umwelttelefon: (069) 212-39100 oder per E-Mail: beschwerden79.32@stadt-frankfurt.de. Der Magistrat - Amt für Straßenbau und Erschließung - berücksichtigt bei der Planung der Beleuchtung von öffentlichen Verkehrsflächen Belange wie die Verkehrssicherheit und die Kriminalitätsprävention. Für die öffentliche Beleuchtung gibt es unterschiedliche Normen, insbesondere die DIN EN 13201, die Vorgaben für die Beleuchtung von öffentlichen Wegen, wie z.B. eine Mindestbeleuchtungsstärke, macht. Die Vorgaben haben sich in der Vergangenheit immer wieder verändert, so dass im Stadtgebiet, je nach dem Zeitpunkt der Installation der Lichtanlagen, unterschiedliche Beleuchtungsniveaus vorhanden sind. Um die notwendige Beleuchtungsstärke beim Bau neuer Beleuchtungsanlagen zu erreichen, werden nach wirtschaftlichen sowie stadtplanerischen Aspekten ausgewählte Leuchtentypen und Masten verwendet. Die Vermeidung von unnötigen Lichtimmissionen und falsch gerichtetem Licht wird berücksichtigt, zudem werden Maßnahmen zur aktiven Verdunkelung erprobt. Wenn möglich wird in Grünanlagen und Landschaftsschutzgebieten auf die Beleuchtung der Verkehrsflächen verzichtet, sofern alternativ beleuchtete Wegeführungen existieren, die einen zumutbaren Umweg darstellen. Die funktionalen Beleuchtungsanlagen werden heute schon so weit als möglich umweltverträglich gestaltet. Auch Pflanzen und Tiere, insbesondere die Insektenwelt, müssen vor Lichtimmissionen geschützt werden. Die Belastung durch Licht aber auch die Anforderung an die Beleuchtung ist im Stadtgebiet durch die vielfältige Stadtstruktur sehr unterschiedlich. Der Magistrat sieht deshalb ein kleinräumiges Vorgehen als notwendig an. In einem Modellprojekt wurde für das Bankenviertel im Jahr 2012 ein Masterplan aufgestellt. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und wird weiterentwickelt. Das Umweltamt plant zudem, detaillierte Informationen zum Thema Lichtverschmutzung anzubieten, darunter auch eine Informationsveranstaltung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2020OFOF 1512/1Ein Beleuchtungskonzept gegen Lichtimmissionen entwickelnOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2020OMOM 6927Ein Beleuchtungskonzept gegen Lichtimmissionen entwickelnDirektanregung
- 26. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 531Ein Beleuchtungskonzept gegen Lichtimmissionen entwickelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab