Weg zum Schützenhaus und der Kleingartenanlage ausbessern
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, die schadhaften Stellen des Wegs zum Schützenhaus und der Kleingartenanlage im ersten Quartal 2022 auszubessern. Dies geschieht im Rahmen von Renaturierungsmaßnahmen im FFH-Gebiet Erlenbach, wo keine zusätzlichen Befestigungen erlaubt sind.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass die schadhaften Stellen des Wegs im ersten Quartal 2022 ausgebessert werden. Der Erlenbach ist Teil der hessischen FFH-Gebiete, in denen Renaturierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Innerhalb der FFH-Zone dürfen keine Flächen zusätzlich befestigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2021OFOF 38/13Wege zum Schützenhaus und der Kleingartenanlage ausbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2021OMOM 1023Weg zum Schützenhaus und der Kleingartenanlage ausbessernDirektanregung
- 28. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 530Weg zum Schützenhaus und der Kleingartenanlage ausbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab