Weg zum Schützenhaus und der Kleingartenanlage ausbessern
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Weg zum Schützenhaus und zur Kleingartenanlage auszubessern, da er stark beschädigt ist. Dies ist notwendig, um die Sicherheit von Radfahrern, Joggern, Kleinkindern und älteren Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Weg zum Schützenhaus und zur Kleingartenanlage von der Straße Zum Schäferköppel aus nachhaltig befestigt wird. Die Befestigung ist mit einem wasserdurchlässigen Material vorzunehmen.
Begründung
Zum wiederholten Male ist der Weg zum Schützenhaus und der Kleingartenanlage vollkommen ausgetreten und ausgefahren, sodass sich tiefe Schlaglöcher gebildet haben. Diese sind besonders für Radfahrer, Jogger, Kleinkinder und ältere Bürgerinnen und Bürger gefährlich, da sie sich, wenn sie in die Löcher treten, ernsthafte Verletzungen zuziehen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2021OFOF 38/13Wege zum Schützenhaus und der Kleingartenanlage ausbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2021Sie sind hierOMOM 1023Weg zum Schützenhaus und der Kleingartenanlage ausbessernDirektanregung
- 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 530Weg zum Schützenhaus und der Kleingartenanlage ausbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats