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Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommen

Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Zunahme von wilden Müllablagerungen in Frankfurt und den damit verbundenen Herausforderungen. Es werden verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Vermüllung und zur Verbesserung der Entsorgungssituation vorgeschlagen, um die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Eine Zunahme von wilden Ablagerungen von Kleinabfällen und Sperrmüll kann, insbesondere für das vergangene Jahr 2020 im Bezug auf die vorangegangenen Jahre 2018 und 2019, bestätigt werden. Gründe hierfür liegen unter anderem in der stetig steigenden Einwohnerzahl, veränderten Nutzungsverhalten im öffentlichen Raum und insbesondere an attraktiven Plätzen, der wachsenden Uneinsichtigkeit großer Teile der Bevölkerung und nicht zuletzt in den besonderen Begleitumständen der Corona-Situation. Die Anregungen wurden wir folgt geprüft; Punkt 1: Erfahrungsgemäß hat das bisherige Anbringen von Beschilderungen zu keiner Besserung der Situation geführt. Es wurde festgestellt, dass trotz der angebrachten Schilder mit entsprechenden Hinweisen unerlaubt Abfälle abgeladen wurde. Beispielhaft hierfür ist die Schlossborner Straße 69. Daher wurden in den letzten Jahren keine besagten Schilder mehr angebracht. Zudem ist die Bereitstellung von unangemeldetem Sperrmüll grundsätzlich verboten. Punkt 2: Die im Stadtgebiet bekannten Beschwerdebereiche werden bereits sowohl von der Stadtpolizei - der dortigen Dienstgruppe Umwelt- und Naturschutz / Abfallrecht -, vom Entsorgungsdienstleister FES GmbH sowie durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt eingesetzten Sperrmüllvorermittler regelmäßig angefahren und kontrolliert. Seitens der Stadtpolizei werden Abfallverstöße aktuell mit verstärktem Personaleinsatz bearbeitet. Im Stadtteil Gallus sind folgende Örtlichkeiten mit wilden Ablagerungen auffällig gewesen und werden daher regelmäßig überprüft: Schwalbacher Straße, Krifteler Straße, Lahnstraße, Kleyerstraße, Kostheimer Straße, Ackermannstraße, Schlossborner Straße, Kölner Straße, Hufnagelstraße, Frankenallee, Mainzer Landstraße, Koblenzer Straße, Idsteiner Straße (teilweise Siedlungsabfuhr), Wörsdorfer Straße (teilweise Siedlungsabfuhr), Hellerhofstraße, Weilburger Straße, Wickerer Straße. Um ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten zu können, werden die festgestellten wilden Ablagerungen stets auf mögliche Hinweise zu den Verursachern überprüft. Konkrete Meldungen von Bürger*innen verfolgt die Stadtpolizei ebenso. Unmittelbar nach den abgeschlossenen Ermittlungen vor Ort wird der Entsorgungsdienstleister verständigt und die Entsorgung veranlasst. Ob und in welchem Umfang weitere Überwachungen wie z.B. durch Einsätze von Detekteien in 2021 beauftragt werden können, hängt von den hierfür zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ab. Diese können jedoch immer nur eine punktuelle Ergänzung zu den Leistungen der Stadtpolizei sein. Die kostenintensiven Einsätze müssen stets im Verhältnis zum Nutzen betrachtet werden. Punkt 3: Bei der Bemessung des Bußgeldrahmens muss die Buße tatangemessen sowie verhältnismäßig sein. Nach Prüfung wurden die Bußgelder im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zum 01.07.2020 erhöht. Jedoch zeigen die Bußgelder erst dann Wirkung, wenn die Verursacher ermittelt werden können. Aufgrund fehlender Beweislage z.B. durch Zeugenaussagen ist eine Ermittlung jedoch nicht in allen Fällen möglich. Punkt 4: Bevorzugter Meldeweg für alle Arten wilder Müllablagerungen sollte der elektronische Mängelmelder unter www.ffm.de sein. Hier können nicht nur genaue Standortdaten und Fotos beigefügt werden, was die Bearbeitung erheblich erleichtert und beschleunigt, sondern es erfolgt über die Sachbearbeitung im Bürgeramt auch eine umgehende Zuordnung entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten. Der Mängelmelder steht zusätzlich auch als App zur Verfügung - FFM.de App. Telefonische Meldungen können direkt über die Stabsstelle Sauberes Frankfurt erfolgen. Auch hier erfolgt eine umgehende Zuordnung entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit (069/ 212 - 47787). Für ordnungsrechtlich relevante Meldungen steht das Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes zur Verfügung (069/ 212 - 44044).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. August 2020OFOF 1421/1Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. November 2020OFOF 1484/1Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommenOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 24. November 2020OMOM 6906Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommenDirektanregung
  4. 26. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    STST 530Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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