Veranstaltungen auf der Höchster Schlossterrasse und in der Altstadt
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 526
Betreff: Veranstaltungen auf der Höchster Schlossterrasse und in der Altstadt I Das Höchster Schlossfest ist Tradition Das Höchster Schlossfest bildet seit 1957 einen traditionellen Höhepunkt des Veranstaltungsjahres im Frankfurter Westen. Die ausgesprochen vielschichtige Veranstaltung bietet einem breiten Publikum viele kulturelle Aspekte vom Orgelkonzert bis zum Rummelplatz und macht den Stadtteil weit über seine Grenzen hinaus jedes Jahr für mehrere Wochen zum Anziehungspunkt. Die bunte Vielfalt dieses Festprogramms wird getragen durch das Engagement des Vereinsrings Höchst und seiner vielen ehrenamtlichen und professionellen Helfer, deren Zusammenspiel ein solches Fest erst ermöglicht. II Grundsätzliches Erlaubnisverfahren Die Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen hängt von einer vorherigen Beurteilung des betreffenden Vorhabens im Erlaubnisverfahren ab. Je nach Charakter, Ort, Größe und Dauer und Umfeld einer Veranstaltung kann deren Ergebnis ein Erfordernis unterschiedlicher Auflagen und Festlegungen bedingen. Im Rahmen der vorgeschriebenen Anhörung erhalten eine Reihe von Behörden Gelegenheit zu einer fachlichen Stellungnahme, deren Inhalte Bestandteil der Entscheidungsfindung und der Erlaubniserteilung sind. Solche Fachbehörden sind vor allem die Polizei, das Straßenverkehrsamt, das Amt für Straßenbau und Erschließung als Straßenbaulastträger und die Branddirektion. Daneben können im Bedarfsfalle auch weitere Stellen in das Verfahren einbezogen werden, so beispielsweise die Träger des öffentlichen Nahverkehrs. Die Erteilung einer Erlaubnis ist grundsätzlich an eine Reihe wiederkehrender Auflagen grundsätzlicher Natur gebunden, so beispielsweise im Bezug auf den Brandschutz, die Freihaltung notwendiger Rettungswege und Durchfahrten, die Art und Beschaffenheit von Beschilderungen und Sperren, die Verkehrssicherungspflicht auf dem Veranstaltungsgelände und die Notwendigkeit des Abschlusses veranstaltungsbezogener Haftpflichtversicherungen. Die weiteren Anforderungen differieren ansonsten jedoch analog der Spezifika des Einzelfalles und nehmen u.a. auf geplante Aufbauten, örtliche Besonderheiten, Besucherzahlen und Umfeldsituationen verkehrlicher und anderer Art Bezug. Bei vielschichtigen Veranstaltungsformen, wie dem Höchster Schlossfest, das eine Summe verschiedener teilweise räumlich und zeitlich simultan ablaufender Einzelereignisse darstellt, sind je nach Ort, Zeit und Kontext einzelner Veranstaltungsteile verschiedene Sicherheitsanforderungen und Auflagen in Ansatz zu bringen. Das Höchster Schlossfest bereitet trotz seiner vielschichtigen Aktivitäten und Schauplätze generell keine Probleme bei der Beurteilung und Bescheidung. Die Zusammenarbeit zwischen dem Vereinsring einerseits und der Stadt Frankfurt andererseits ist lang geübte Praxis; ebenso kehren viele Veranstaltungsteile an gleichen Schauplätzen wieder und bereiten keine Schwierigkeiten in Beantragung, Genehmigung und Durchführung, selbst wenn sie im Detail im Lauf der Zeit immer wieder kleineren Veränderungen unterworfen sein sollten. III Bedeutung von Sicherheitsfragen Ereignisse wie das "Love Parade"-Unglück von Duisburg zeigen aber dennoch in leidvoller Weise auf, welch entscheidender Stellenwert der ausreichenden Berücksichtigung von Sicherheitskonzepten und -aspekten bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen zukommt. Leider ist, wie gesehen, deren fehlende oder fehlerhafte Umsetzung im Ergebnis eher sichtbar als deren im Idealfall geräuschloses Funktionieren. Duisburg hat aufgezeigt, dass das Wohl und Wehe der Veranstaltungsnutzung eines Areals am seidenen Faden der Ein- und Ausgangssituation liegen kann, vor allem naturgemäß dann, wenn es zu Gefährdungsszenarien kommt. In diesem Fall sind ausreichend dimensionierte Fluchtwege unerlässlich für eine sichere und möglichst schadlose Entfluchtung des Areals. In dieser Frage bestehen Parallelen zur Nutzung der Schlossterrasse für Musikkonzerte, wie dies in den Vorjahren noch der Fall war. IV Die Schlossterrasse Die zum Main hin hoch gelegene Schlossterrasse verfügt nur über einen ausreichend breiten Zu-/Abgang, und zwar vom Schlossplatz her über die Brücke. Andere Notausgänge, die direkt von dort ins Freie führen, sind nicht in ausreichender Dimensionierung vorhanden oder führen lediglich in den Schlossgraben, nicht jedoch direkt in den Außenbereich. Die Schaffung eines baulich geeigneten zweiten Flucht/Rettungswegs von ausreichender Dimension ist also für eine publikumsintensive Nutzung wie bei den Schlossfestkonzerten unverzichtbar. Dies könnte z.B. durch den äußeren Ansatz einer Fluchttreppe zur Batterie hin erfolgen, was aber zunächst im Hinblick auf den Denkmalschutz zu prüfen wäre und, selbst wenn temporär zu jedem Schlossfest auf- und abgeschlagen würde, einen erheblichen Kostenfaktor bedeuten würde. Das unter Denkmalschutz stehende Höchster Schloss befindet sich im Eigentum der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Veranstalter des Höchster Schlossfestes ist der Vereinsring Frankfurt (M)-Höchst e.V. Die Eigentümerin und der Veranstalter sind für die Einhaltung des öffentlichen Rechts verantwortlich und nehmen diese Verantwortung ernst. Die Nutzung als Schloss schließt gelegentliche Festnutzungen mit ein. Da keine dauerhafte Nutzungsänderung zur Diskussion steht, ist eine gesonderte Baugenehmigung nicht erforderlich. Aus diesem Grund besteht zur Zeit kein Handlungserfordernis für die Bauaufsicht. Treten bei einer Einzelveranstaltung Rechtsverstöße auf, entscheidet die Bauaufsicht im Rahmen ihres Ermessens über eventuell zu ergreifende Maßnahmen. Im zurückliegenden Jahr konnte der aufgezeigten Engstellenproblematik durch ein räumliches Ausweichen in den westlich benachbarten Brüningpark begegnet werden, der über ausreichende Zu- und Abgänge verfügt. Auch im Jahr 2013 wird der Brüningpark Schauplatz für Konzerte im Rahmen des Schlossfestes sein. Das Servicecenter-Veranstaltungen des Ordnungsamtes steht dem Vereinsring Höchst und seinen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerne beratend zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2012OFOF 434/6Veranstaltungen auf der Höchster Schlossterrasse und in der AltstadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Juni 2012OMOM 1270Veranstaltungen auf der Höchster Schlossterrasse und in der AltstadtDirektanregung
- 24. September 2012STST 1554Veranstaltungen auf der Höchster Schlossterrasse und in der AltstadtStellungnahme
- 12. April 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 526Veranstaltungen auf der Höchster Schlossterrasse und in der AltstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab