Veranstaltungen auf der Höchster Schlossterrasse und in der Altstadt
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Schlossterrasse und in der Altstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darzulegen welche Maßnahmen oder Vorgaben bzw. Regeln notwendig sind, damit in Zukunft Veranstaltungen auf der Höchster Schlossterrasse und in der Höchster Altstadt ohne Sicherheitsbedenken stattfinden können. Begründung: Durch die im Vorfeld des Höchster Schlossfestes geäußerten Sicherheitsbedenken, die nun Auswirkungen auf das Höchster Schlossfest und weitere Veranstaltungen haben, ist es geboten, dass der Magistrat darlegt welche Maßnahmen einer Veranstalter ergreifen muss, damit Veranstaltungen ohne Sicherheitsbedenken über die Bühne gehen können.
Inhalt
Antrag vom 10.06.2012, OF 434/6
Betreff: Veranstaltungen auf der Höchster Schlossterrasse und in der Altstadt
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darzulegen welche Maßnahmen oder Vorgaben bzw. Regeln notwendig sind, damit in Zukunft Veranstaltungen auf der Höchster Schlossterrasse und in der Höchster Altstadt ohne Sicherheitsbedenken stattfinden können.
Begründung: Durch die im Vorfeld des Höchster Schlossfestes geäußerten Sicherheitsbedenken, die nun Auswirkungen auf das Höchster Schlossfest und weitere Veranstaltungen haben, ist es geboten, dass der Magistrat darlegt welche Maßnahmen einer Veranstalter ergreifen muss, damit Veranstaltungen ohne Sicherheitsbedenken über die Bühne gehen können.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2012Sie sind hierOFOF 434/6Veranstaltungen auf der Höchster Schlossterrasse und in der AltstadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Juni 2012OMOM 1270Veranstaltungen auf der Höchster Schlossterrasse und in der AltstadtDirektanregung
- 24. September 2012STST 1554Veranstaltungen auf der Höchster Schlossterrasse und in der AltstadtStellungnahme
- 12. April 2013Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 526Veranstaltungen auf der Höchster Schlossterrasse und in der AltstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme