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Wiederherstellung beschädigter Infrastruktur im Zusammenhang mit der Baugenehmigung Obermühl-gasse 7

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat mit dem betreffenden Bauherrn für den verlängerten Teil des Dorfwiesenweges (ab etwa den Sportplätzen von Niederursel in Richtung Oberursel-Weißkirchen) eine Vereinbarung getroffen, entstandene Schäden zu beseitigen. In diesem Abschnitt verfügt der Weg über eine wassergebundene Decke ("Schotterweg"), die für den zu erwartenden LKW-Verkehr nicht ausgelegt war. Dieser Weg wurde zwischenzeitlich bereits saniert. Die übrigen öffentlichen Verkehrsflächen des Dorfwiesenwegs, insbesondere innerhalb der Bebauung, sind für den LKW-Verkehr zugelassen. Hier konnte der Magistrat dem Bauherrn im Vorfeld keine besonderen Bedingungen auferlegen. Nachdem 2019 Beschädigungen festgestellt wurden, wurde der Bauherr aufgefordert diese zu beseitigen und den Bereich künftig vor weiteren Beschädigungen zu schützen. Dies erfolgte durch Stahlplatten, die in den kritischen Bereichen ausgelegt wurden. Beschädigungen in der südöstlichen Ecke des Werner-von-Ursel-Platzes und der angrenzenden gepflasterten Fahrbahn des Dorfwiesenweges wurden zwischenzeitlich provisorisch behoben. Im Frühjahr 2023 wird die Einfassung der beschriebenen Platzecke wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt. Weitere Schäden, die durch diese Baumaßnahme entstanden sind, konnten derzeit noch nicht identifiziert werden. Der Magistrat prüft jedoch vor den genannten Sanierungsarbeiten den Zustand der Fahrbahn des Dorfwiesenweges und wird etwaige Schäden im gleichen Zuge beheben lassen.