Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524
Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle Die angesprochenen Punkte zum Thema Parken wurden mit dem Betreiber der Jahrhunderthalle eingehend erörtert. Dieser erhebt seine Parkgebühren selbstverständlich erst nach Einfahrt in den Parkplatz. Soweit lediglich in Stoßzeiten ein gewisser Rückstau auf der Zufahrtsstraße besteht, geht davon keine Gefahr aus. Eine geringfügige Belästigung Dritter, die keine Jahrhunderthallenbesucher und an einer sofortigen Weiterfahrt gehindert sind, ist eine im Umfeld von Veranstaltungsstätten dieser oder vergleichbarer Art unvermeidbare verkehrstypische Erscheinung. Einem ordnungswidrigen Parken im Straßenbegleitgrün zwischen den Bäumen kann höchstens im Rahmen angemessener Verkehrsüberwachung begegnet werden, soweit es tatsächlich zu einer Unbenutzbarkeit von Rad- und/oder Gehweg durch unsachgemäßes Parken gekommen sein sollte. Ein Gefährdungspotential, dem zwingend präventiv begegnet werden müsste, wird weder vom Magistrat noch von der dazu befragten Polizei gesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2013OFOF 716/6Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der JahrhunderthalleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Mai 2013OMOM 2220Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der JahrhunderthalleDirektanregung
- 23. August 2013STST 1286Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der JahrhunderthalleStellungnahme
- 11. April 2014STST 542Ortsbeiratsbudget - Weihnachtsbäume aufwertenStellungnahme
- 11. April 2014Sie sind hierSTST 524Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der JahrhunderthalleStellungnahme
- 19. Mai 2014OFOF 1032/6Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der WohnbebauungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Juni 2014OMOM 3175Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der WohnbebauungDirektanregung
- 12. September 2014STST 1205Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der WohnbebauungStellungnahme
- 11. November 2014OFOF 1188/6Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der WohnbebauungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2014OIBOIB 283Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der WohnbebauungBudget-Initiative
- 2. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 93 WochenSTST 140Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der WohnbebauungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab