Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 140
Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Auf der südlichen Seite der genannten Örtlichkeit wurden auf deren gesamten Länge die gewünschten Steinhindernisse verlegt. Nachdem auf der nördlichen Seite bislang, entgegen den Wahrnehmungen des Ortsbeirats, bislang keine unzulässig geparkten Fahrzeuge festgestellt wurden, sieht der Magistrat gegenwärtig davon ab, der Initiative des Ortsbeirats zu entsprechen. Jedoch wird der Magistrat die Situation vor Ort regelmäßig beobachten und sofern notwendig im Sinne des Ortsbeirats tätig werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. April 2014STST 524Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der JahrhunderthalleStellungnahme
- 12. September 2014STST 1205Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der WohnbebauungStellungnahme
- 11. November 2014OFOF 1188/6Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der WohnbebauungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2014OIBOIB 283Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der WohnbebauungBudget-Initiative
- 2. Februar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 140Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der WohnbebauungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab