Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbots in der Straße Im Mellsig
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbots in der Straße Im Mellsig geprüft. Aufgrund der schmalen Fahrbahn von ca. 4 Metern wird die Anregung abgelehnt, da keine Parkmöglichkeit geschaffen werden kann.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Es wird davon ausgegangen, dass es sich um das absolute Haltverbot vor dem Grundstück "Im Mellsig 31" handelt. Mit einer Breite von ca. 4 Metern ist die Fahrbahn zu schmal, um eine Parkmöglichkeit zu schaffen. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2020OFOF 914/9Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbots in der Straße Im MellsigOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. Dezember 2020OMOM 7003Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbots in der Straße Im MellsigDirektanregung
- 26. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 522Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbots in der Straße Im MellsigStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab