KGV Am Mühlgarten und Gleiserweiterung
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2010, ST 515
Betreff:
KGV Am Mühlgarten und Gleiserweiterung
Zu 1.: Vom S-Bahn-Bau betroffen ist das Flurstück 288/8 in der Flur 3 der Gemarkung Ginnheim. Dieser Geländestreifen des KGV Mühlgarten entlang der S-Bahnstrecke wird durch den Ausbau in Anspruch genommen. Dem Magistrat liegen noch keine genauen Informationen vor, wie breit der betroffene Streifen sein wird. Von der Gleiserweiterung werden jedoch 3 Gärten des KGV Mühlgarten betroffen sein.
Zu 2.: Der KGV Am Mühlgarten ist nicht durch einen B-Plan planungsrechtlich abgesichert.
Der Verein wurde jedoch vor der Novellierung des Bundeskleingartengesetzes 1983 gegründet und fällt somit unter den Bestandsschutz, woraus sich ein Anspruch auf Entschädigung und Ersatzgelände ergibt.
Sollte nach Abschluss der Planungen feststehen, welche Flächen genau von der Baumaßnahme betroffen sind, müssen diese im Jahr vor dem Baubeginn, spätestens jedoch bis Anfang August zum 30. November aus dem Pachtvertrag gekündigt werden.
Zu 3.: Der Verein wurde seitens des Magistrats bereits im Mai 2009 im Zusammenhang mit der Verlängerung des Pachtvertrages über die Auswirkungen der Gleiserweiterung in Kenntnis gesetzt. Aktuell wurde die Situation zuletzt am 10.03.2010 erläutert.
Zu 4.: Bei einem Wegfall von 3 Gärten würde die Möglichkeit bestehen, diese auf angrenzendes Gelände, das im städtischen Eigentum steht, zu verlegen. Zur Herrichtung des Ersatzgeländes sollten die Mittel aus der zu zahlenden Entschädigung an den Verein für die Gleisbaumaßnahme Verwendung finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2010OFOF 1144/9KGV Am Mühlgarten und GleiserweiterungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2010VV 1225KGV Am Mühlgarten und GleiserweiterungAnfrage
- 19. April 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 515KGV Am Mühlgarten und GleiserweiterungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab