Neubau einer Brücke über den Urselbach/Durchlässigkeit bei Hochwasser
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 511
Betreff: Neubau einer Brücke über den Urselbach/Durchlässigkeit bei Hochwasser Das Brückenbauwerk über den Urselbach wird bei Hochwasser regelmäßig kontrolliert. Der Durchflussquerschnitt der Brücke ist aus heutiger Sicht tatsächlich zu gering. Da das dem Bauwerk zugewiesene Überschwemmungsgebiet nur Wiesenflächen betrifft, wird jedoch eine Neubauplanung des Brückenbauwerkes derzeit nicht mit höchster Priorität betrieben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2018OFOF 329/8Neubau einer Brücke über den Urselbach Durchlässigkeit bei HochwasserOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2018OMOM 3643Neubau einer Brücke über den Urselbach/Durchlässigkeit bei HochwasserDirektanregung
- 4. März 2019Sie sind hierSTST 511Neubau einer Brücke über den Urselbach/Durchlässigkeit bei HochwasserStellungnahme
- 5. März 2019OFOF 414/8Hochwasserschutz Urselbach Maßnahmen aufgrund der beabsichtigten GefahrenkarteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. März 2019OMOM 4420Hochwasserschutz Urselbach Maßnahmen aufgrund der beabsichtigten GefahrenkarteDirektanregung
- 14. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1157Hochwasserschutz Urselbach Maßnahmen aufgrund der beabsichtigten GefahrenkarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab