Hochwasserschutz Urselbach Maßnahmen aufgrund der beabsichtigten Gefahrenkarte
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1157
Betreff: Hochwasserschutz Urselbach Maßnahmen aufgrund der beabsichtigten Gefahrenkarte Grundsätzlich ist zwischen zwei Arten von Überflutungen bzw. Überschwemmungen zu unterscheiden. Zunächst gibt es die in den letzten Jahren wiederholt aufgetretenen starkregenbedingten Überflutungen, die überall auftreten können, wo eine Starkregenzelle - oftmals kleinräumig - abregnet. In diesen Fällen sammelt sich das Wasser entsprechend der örtlichen Verhältnisse oder drückt teilweise aus der Kanalisation, die aus technischen wie wirtschaftlichen Gründen nicht für derartige Regenwassermengen ausgelegt werden kann. Daneben stehen die räumlich begrenzten Überschwemmungsgebiete, die bei Hochwasserereignissen ausschließlich die Flächen in Einzugsgebieten von Gewässern überschwemmen. Diese anhand von Hochwassersimulationen gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete zeigen die örtliche Hochwassergefährdung an Gewässern. Zurzeit wird vom Regierungspräsidium Darmstadt das Überschwemmungsgebiet des Urselbachs, das bei extremen Hochwässern (statistisch gesehen einmal in hundert Jahren) überflutet sein kann, neu überrechnet. Der Stadtentwässerung Frankfurt als Unterhaltungspflichtiger für die Gewässer sind die Punkte, an denen der Urselbach über seine Ufer tritt, bekannt. Im Rahmen der Gewässerunterhaltung stehen diese Gefahrenstellen im Fokus des Bereitschaftsdienstes der Stadtentwässerung. Die örtliche Überflutungsgefährdung durch Starkregen in Frankfurt am Main ist hingegen bisher nicht hinreichend bekannt. Somit ist der erste grundlegende Schritt der Starkregenvorsorge die Erstellung einer stadtweiten Gefährdungsanalyse anhand einer hydraulischen Simulation auf Grundlage eines digitalen Geländemodells. Deren Ergebnisse werden in georeferenzierten Starkregengefahrenkarten dargestellt. Darin sind die simulierten Wasserstände, Fließwege und Fließgeschwindigkeiten abgebildet. Bei der hydraulischen Simulation von Überflutungen durch Starkregen sollen neben den kleinen Gewässern - wie u.a. dem Urselbach - auch Gräben, Durchlässe, Dämme und weitere abflussrelevante Objekte berücksichtigt werden. Gefahren- und Risikokarten für Hochwasser und Starkregen bieten zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten für verschiedene Nutzergruppen und können als Hinweiskarten für Ämter, politische Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger, Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger, Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer, und Bürgerinnen und Bürger dienen. Diese Karten stellen eine wichtige Informationsgrundlage bei städtebaulichen Planungen und bei der Beratung Bauwilliger dar. Sie erhöhen so die Planungssicherheit. Gleichzeitig ermöglichen sie, zielgerichtet geeignete Vorsorge- oder Schutzmaßnahmen zu entwickeln, um das persönliche Überflutungsrisiko einschätzen zu können. Die Starkregengefahrenkarten für das Stadtgebiet von Frankfurt am Main sollen nach derzeitigem Kenntnisstand bis Mitte des Jahres 2020 vorliegen. Es ist geplant, die Starkregengefahrenkarten allgemein verfügbar zu veröffentlichen und eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema Starkregenvorsorge durchzuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2019STST 511Neubau einer Brücke über den Urselbach/Durchlässigkeit bei HochwasserStellungnahme
- 5. März 2019OFOF 414/8Hochwasserschutz Urselbach Maßnahmen aufgrund der beabsichtigten GefahrenkarteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. März 2019OMOM 4420Hochwasserschutz Urselbach Maßnahmen aufgrund der beabsichtigten GefahrenkarteDirektanregung
- 14. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1157Hochwasserschutz Urselbach Maßnahmen aufgrund der beabsichtigten GefahrenkarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab