Hochwasserschutz Urselbach Maßnahmen aufgrund der beabsichtigten Gefahrenkarte
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Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4420 entstanden aus Vorlage: OF 414/8 vom 05.03.2019
Betreff: Hochwasserschutz Urselbach Maßnahmen aufgrund der beabsichtigten Gefahrenkarte Vorgang: OM 3643/18 OBR 8; ST 511/19 Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Umweltamtes, eine Gefahrenkarte zu erstellen, aus der hervorgeht, in welchen Teilen der Stadt es bei starkem Regen besonders große Probleme geben kann. Zu diesen Stadtteilen gehören, wie vom Ortsbeirat 8 schon mehrfach gegenüber der Stadt dargestellt wurde, Niederursel und Heddernheim. Dies hat die Stadt indirekt mit der Stellungnahme vom 04.03.2019, ST 511, zu der Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3643, des Ortsbeirats 8 bezüglich des Neubaus einer Brücke über den Urselbach bestätigt. Es wäre daher sinnvoll, bei der Erarbeitung einer Gefahrenkarte dem Urselbach besondere Aufmerksamkeit zu widmen und aufgrund der Ergebnisse der Gefahrenkarte einen Maßnahmenkatalog vorzulegen, mit welchen Maßnahmen den Problemen bei starkem Regen begegnet werden kann. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei der Erarbeitung der Gefahrenkarte bei starkem Regen dem Urselbach besondere Aufmerksamkeit zu widmen und danach vor allem für die Bereiche, durch die der Urselbach fließt, Maßnahmen vorzuschlagen, die bei Problemen mit starkem Regen vorbeugende Wirkung haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2019STST 511Neubau einer Brücke über den Urselbach/Durchlässigkeit bei HochwasserStellungnahme
- 5. März 2019OFOF 414/8Hochwasserschutz Urselbach Maßnahmen aufgrund der beabsichtigten GefahrenkarteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. März 2019Sie sind hierOMOM 4420Hochwasserschutz Urselbach Maßnahmen aufgrund der beabsichtigten GefahrenkarteDirektanregung
- 14. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1157Hochwasserschutz Urselbach Maßnahmen aufgrund der beabsichtigten GefahrenkarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats