Gebeschusstraße: Gehweg verbreitern und Fahrradschutzstreifen einrichten
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 511
Betreff: Gebeschusstraße: Gehweg verbreitern und Fahrradschutzstreifen einrichten Vorläufige Stellungnahme: Die Gebeschusstraße wurde im Sommer 2013 umfassend saniert und hierbei auch der nördliche Gehweg um 0,50m verbreitert. Von der Markierung der zunächst vorgesehenen Schutzstreifen für Radfahrende wurde jedoch abgesehen. Gründe hierfür waren im Wesentlichen, dass im Einsatzfall Polizei und Rettungsdienste den Radfahrstreifen überfahren müssten und hierdurch für Radfahrende keine Ausweichmöglichkeiten bestünden. Vor dem Hintergrund der Beobachtungen seit der Sanierung der Gebeschusstraße prüft der Magistrat gegenwärtig, ob nicht doch die ursprüngliche Absicht, einen Schutzstreifen für Radfahrende zu markieren, realisiert werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2013OFOF 635/6Gebeschusstraße: Gehweg verbreitern und Fahrradschutzstreifen einrichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2013OMOM 1958Gebeschusstraße: Gehweg verbreitern und Fahrradschutzstreifen einrichtenDirektanregung
- 28. Juni 2013STST 962Gebeschusstraße: Gehweg verbreitern und Fahrradschutzstreifen einrichtenStellungnahme
- 30. März 2015Sie sind hierSTST 511Gebeschusstraße: Gehweg verbreitern und Fahrradschutzstreifen einrichtenStellungnahme
- 22. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 120 WochenSTST 789Gebeschusstraße: Gehweg verbreitern und Fahrradschutzstreifen einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab