Gebeschusstraße: Gehweg verbreitern und Fahrradschutzstreifen einrichten
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Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1958 entstanden aus Vorlage: OF 635/6 vom 04.02.2013
Betreff: Gebeschusstraße: Gehweg verbreitern und Fahrradschutzstreifen einrichten Der Magistrat wird gebeten, in der Gebeschusstraße im Abschnitt von der Liegenschaft mit der Hausnummer 6 bis zur Kreuzung mit der Königsteiner Straße 1. den Gehweg zu verbreitern, 2. einen Fahrradschutzstreifen einzurichten, 3. die Fahrbahn von zwei Spuren auf eine zu reduzieren.
Begründung: Der Gehweg in der Gebeschusstraße (ab der Liegenschaft mit der Hausnummer 6 bis zur Kreuzung mit der Königsteiner Straße) ist zu eng. Zwei entgegenkommende Passanten kommen nur mühselig aneinander vorbei. Für Passanten mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer ist dies unmöglich. Zugleich ist der Gehweg ein zentraler Anlaufpunkt zur Leibnizschule und birgt daher vor allem für Schulkinder Gefahren. Da sowohl die angrenzende Leibnizschule als auch das BiKuZ von vielen Radfahrern angesteuert wird, sollte zudem ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden, der es den Radfahrern ermöglicht, sicher die Fahrradwege auf der Königsteiner Straße zu erreichen. Dies alles ist möglich, wenn man die Fahrbahn von zwei Fahrspuren auf eine reduziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2013OFOF 635/6Gebeschusstraße: Gehweg verbreitern und Fahrradschutzstreifen einrichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2013Sie sind hierOMOM 1958Gebeschusstraße: Gehweg verbreitern und Fahrradschutzstreifen einrichtenDirektanregung
- 28. Juni 2013STST 962Gebeschusstraße: Gehweg verbreitern und Fahrradschutzstreifen einrichtenStellungnahme
- 30. März 2015STST 511Gebeschusstraße: Gehweg verbreitern und Fahrradschutzstreifen einrichtenStellungnahme
- 22. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 120 WochenSTST 789Gebeschusstraße: Gehweg verbreitern und Fahrradschutzstreifen einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.