Berücksichtigung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021, § 145, zur Direktvergabe des Linienbündels D
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben kann. Dies könnte Auswirkungen auf die Berücksichtigung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung haben.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2021MM 120Revisionsbericht zur Direktvergabe Linienbündel D (als Dienstleistungskonzession) und Neuvergabe des Linienbündels D gem. VO (EG) 1370/2007 in Form eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) an die In-der-City-Bus GmbH (ICB)Magistratsvortrag
- 4. September 2021OFOF 111/11Berücksichtigung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021, § 145 zur Direktvergabe des Linienbündels DOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2021OAOA 78Berücksichtigung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021, § 145, zur Direktvergabe des Linienbündels D Vortrag des Magistrats vom 23.08.2021, M 120Anregung
- 28. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 491Berücksichtigung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021, § 145, zur Direktvergabe des Linienbündels DStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab