Neugestaltung Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz"
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz, deren endgültiger barrierefreier Ausbau ab 2029 geplant ist. Der Grund für den langen Zeitraum liegt darin, dass die Haltestelle bereits provisorisch barrierefrei ist und nicht barrierefreie Haltestellen priorisiert werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Gustavsburgplatz — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.
- Trinkwasserbrunnen im Gallus am oder auf dem Gustavsburgplatz31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Rolli-Karussel am Gustavsburgplatz13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Rolli-Karussell am Gustavsburgplatz20.01.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Neues zu Gustavsburgplatz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Planungsbeginn des endgültigen barrierefreien Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz ist ab 2029 geplant. Der lange Zeitraum ist dem Umstand geschuldet, dass die Haltestelle, wenn auch nur provisorisch, bereits barrierefrei ist. Dementsprechend sind nicht barrierefreie Haltestellen höher priorisiert. Des Weiteren ist die endgültige Gleisführung in der Rebstöcker Straße noch nicht festgelegt, was wiederum Grundlage für die Haltestellenplanung ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. November 2019OMOM 5466Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Gustavsburgplatz“Direktanregung
- 19. Oktober 2020STST 1875Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz"Stellungnahme
- 11. Oktober 2021OFOF 231/1Neugestaltung Straßenbahnhaltestelle „Gustavsburgplatz“Ortsbeiratsantrag · FDP
- 23. November 2021OMOM 1126Neugestaltung Straßenbahnhaltestelle „Gustavsburgplatz“Direktanregung
- 28. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 118 WochenSTST 486Neugestaltung Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab