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Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Gustavsburgplatz“

Vorlagentyp: OM
120 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5466 entstanden aus Vorlage: OF 1132/1 vom 10.11.2019

Betreff: Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" neu zu gestalten und die dortige Aufenthaltsqualität zu verbessern. Hierfür sollen insbesondere die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:

  1. Barrierefreie Gestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz";
  2. Entsiegelung der Flächen zwischen den Fahrbahnen der Rebstöcker Straße, die nicht für die Haltestelle benötigt werden;
  3. Entfernung der Poller und Ersatz durch Bäume und Pflanzentröge sowie
  4. Gestaltung der neu entstandenen Grünfläche. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" ist derzeit ein hässliches Provisorium, das sich aufgrund der flächendeckenden Versiegelung im Sommer stark aufheizt. Durch die Fertigstellung vieler Wohnungen im Umfeld der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" wird dieser Bereich wieder von Fahrgästen der Straßenbahn genutzt. Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus in der Rebstöcker Straße soll der Bereich neu gestaltet werden und den Bürgern eine bessere Aufenthaltsqualität vor allem beim Warten auf die Bahn bieten. Die für Verkehr gesperrten Flächen sollen nicht weiter durch Poller, sondern durch Pflanzen und Pflanzgefäße abgegrenzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2019OFOF 1132/1Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Gustavsburgplatz“Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 26. November 2019Sie sind hier
    OMOM 5466Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Gustavsburgplatz“
    Direktanregung
  3. 11. September 2020STST 1539Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz"Stellungnahme
  4. 19. Oktober 2020STST 1875Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz"Stellungnahme
  5. 11. Oktober 2021OFOF 231/1Neugestaltung Straßenbahnhaltestelle „Gustavsburgplatz“Ortsbeiratsantrag · FDP
  6. 23. November 2021OMOM 1126Neugestaltung Straßenbahnhaltestelle „Gustavsburgplatz“Direktanregung
  7. 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 120 WochenSTST 486Neugestaltung Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 40 · 19.05.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 41 · 16.06.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 42 · 18.08.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

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