Höchst: Gefährliche Kollisionen des Fuß- und Radverkehrs mit Krafträdern
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass bauliche Maßnahmen zur Verhinderung von Kollisionen zwischen Fuß- und Radverkehr und Krafträdern nicht umsetzbar sind. Dies liegt daran, dass solche Maßnahmen auch den Zugang für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer einschränken würden. Die Anregung wird an die zuständige Landespolizei weitergeleitet.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bauliche Maßnahmen lassen sich nicht umsetzen. Jede bauliche Maßnahme, die das Befahren für motorisierte Fahrzeuge verhindert, tut dies auch für nicht motorisierte Fahrzeuge oder für Personen mit Kinderwagen oder Gehhilfen. Die befahrbare Rampe an der Bahnunterführung ist bereits schon sehr schmal. Eine weitere Einengung ist nicht geeignet. Geh- und Radwege dürfen nach den Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung nicht mit Krafträdern befahren werden. Da der Verstoß im fließenden Verkehr stattfindet, wird die Anregung der dafür originär zuständigen Landespolizei übermittelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2022OFOF 615/6Höchst: Gefährliche Kollisionen des Fuß- und Radverkehrs mit KrafträdernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2022OMOM 3001Höchst: Gefährliche Kollisionen des Fuß- und Radverkehrs mit KrafträdernDirektanregung
- 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 484Höchst: Gefährliche Kollisionen des Fuß- und Radverkehrs mit KrafträdernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab