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Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Radverkehrsführung im Marbachweg zu ändern, um Geisterfahrten zu verhindern. Dies soll durch die Schaffung eines separaten Radwegs und die Einrichtung einer Fahrradwegweisung geschehen. Erwartet wird eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Es wird angenommen, dass der Grund für die Geisterfahrenden auf dem Schutzstreifen im Marbachweg die fehlende Linksabbiegemöglichkeit auf die Eschersheimer Landstraße ist. Weniger umfangreiche Maßnahmen im Bestand, wie die Ergänzung von Richtungspfeilen oder eine Art von "Protection", kommen an dieser Stelle nicht in Frage. Grund dafür ist, dass der Schutzstreifen bei Bedarf überfahrbar sein muss und Richtungspfeile eine Doppelung zu den bestehenden Piktogrammen darstellen, was gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung vermieden werden soll. Die Bestands-Piktogramme sind derzeit alle noch gut sichtbar, richtig herum angebracht und maximal 30m voneinander entfernt. Bei den Markierungen besteht somit kein Nachbesserungsbedarf. Um zu verhindern, dass die Geisterfahrenden dem fließenden Verkehr auf der Fahrbahn entgegenfahren und damit für sich und andere Verkehrsteilnehmende ein Risiko darstellen, kommt als infrastrukturelle Maßnahme nur eine Änderung der Radverkehrsführung in Frage. Mit der Wegnahme von ca. 15 Stellplätzen auf der Südseite könnte der Radverkehr in Richtung Osten separat vom restlichen Verkehr geführt werden. Diese Option hätte den Vorteil, dass im gleichen Zuge auch über eine Querungsstelle für den Radverkehr (zum links abbiegen) nachgedacht werden könnte. Eine Maßnahme, die bereits in den nächsten Monaten umgesetzt wird und vermutlich bereits Einfluss auf das Verhalten der Radfahrenden haben wird, ist die Einrichtung der Fahrradwegweisung. Die neue Wegweisung weist den kürzesten und sichersten Weg per Rad zu den unterschiedlichen Zielen im Stadtgebiet. Die Wegweisung führt die von Osten auf dem Marbachweg kommenden Radfahrenden bereits an der vorherigen Kreuzung (Mierendorffweg/ Marbachweg/ Bertramstraße) für den Weg in die Innenstadt indirekt nach links in den Marbachweg. Somit wird zukünftig ein Teil der Radfahrenden bereits hier abbiegen und nicht mehr den Schutzstreifen entgegen der Richtung befahren. Die Wegweisung an der weiter westlich gelegenen Kreuzung (Marbachweg/ Eschersheimer Landstraße) führt die Radfahrenden zudem weiter geradeaus in die Straße "Am Dornbusch". Darüber hinaus wurde als kurzfristige Maßnahme mit der Landespolizei Kontakt aufgenommen und um verstärkte Kontrollen an dieser Stelle, bzw. Aufklärung der Geisterfahrenden gebeten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Oktober 2020OFOF 897/9Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im MarbachwegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. Oktober 2020OMOM 6821Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im MarbachwegDirektanregung
  3. 22. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 479Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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