Fußgängerampel an der Frauenhofschule
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Fußgängerampel an der Frauenhofschule. Es wird erläutert, dass Gelbblinker nur in besonderen Situationen eingesetzt werden sollten, um Missverständnisse und Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Die Grünzeiten für Fußgänger sind so bemessen, dass sie sicher die Fahrbahn überqueren können.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Gelbblinker finden innerhalb des Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo besondere Situationen einen solchen Einsatz erfordern. Dies ist vor allem bei Unübersichtlichkeit eines Knotenpunkts oder starkem Kfz-Verkehr, der gleichzeitig mit den zu Fuß Gehenden geführt wird, gegeben. Auf einen regelmäßigen Einsatz von Gelbblinkern soll deshalb gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung verzichtet werden, da durch einen Gewöhnungseffekt die Wirkung des Gelbblinkers minimiert wird. Im Hinblick auf die angesprochene Situation muss vom Einsatz eines Gelbblinkers zudem aus Sicherheitsgründen Abstand genommen werden, da die Kraftfahrzeugführenden das Gelbblinken fehlinterpretieren und dann bei Rot weiterfahren könnten. Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende werden so bemessen, dass diese bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten und innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. In der Regel sind die Grünzeiten jedoch länger. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Zu Fuß Gehende, die sich beim Farbwechsel bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Nach Ende der Freigabezeit wird dementsprechend die so genannte Fußgängerschutzzeit gestartet. Fahrzeuge, die aus feindlichen Richtungen die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten auch in diesem Zeitraum keine Freigabe. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt, wobei im Normalfall nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) 1,2 m/s Räumgeschwindigkeit angesetzt wird. In Bereichen des Frankfurter Stadtgebiet, in denen Signalanlagen überwiegend zum Schutz für Behinderte, ältere Menschen oder Schulkinder eingerichtet werden, wird insbesondere die anschließende Schutzzeit für die zu Fuß Gehenden entsprechend der RiLSA um 20 % erhöht. Hier wird die Räumzeit, bzw. die Laufgeschwindigkeit mit 1 m/s angesetzt. Dies wurde auch an der angesprochenen Lichtsignalanlage so umgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2020OFOF 1766/5Fußgängerampel an der FrauenhofschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Oktober 2020OMOM 6832Fußgängerampel an der FrauenhofschuleDirektanregung
- 22. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 474Fußgängerampel an der FrauenhofschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab