Fußgängerampel an der Frauenhofschule
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, an der Fußgängerampel an der Frauenhofschule ein Blinklicht zu installieren und die Grünphase für Fußgänger zu verlängern. Dies soll die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Kinder, deutlich verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an der Fußgängerampel in der Niederräder Landstraße (an der Frauenhofschule) ein Blinklicht zu installieren und die Grünphase für Fußgängerinnen und Fußgänger zu verlängern. Beide Maßnahmen sollen zur deutlichen Verbesserung der Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger führen, insbesondere für Kinder.
Begründung
Die aktuelle Situation um die Fußgängerampel an der Frauenhofschule ist deutlich verbesserungswürdig. Eltern berichten darüber, dass der rollende Verkehr die rote Ampel hier oft missachtet und sie sich nicht trauen, ihre Kinder alleine in die Grundschule laufen zu lassen. Ein Blinklicht würde dazu führen, dass die Ampel besser wahrgenommen wird. Außerdem ist die Grünphase für Fußgängerinnen und Fußgänger sehr kurz. Eine Verlängerung dieser führt dazu, dass gerade Kinder sicherer und in ihrem Tempo die Straße überqueren können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2020OFOF 1766/5Fußgängerampel an der FrauenhofschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6832Fußgängerampel an der FrauenhofschuleDirektanregung
- 22. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 474Fußgängerampel an der FrauenhofschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats